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12.02.2020 11:32:45

Regierung geht gegen Retouren-Vernichtung und Einwegbecher vor

Von Petra Sorge

BERLIN (Dow Jones)--Das massenhafte Wegwerfen von Retourware und unverkauften Neuwaren soll künftig verhindert werden. Das hat das Bundeskabinett am Mittwoch beschlossen. Auf Vorschlag von Bundesumweltministerin Svenja Schulze (SPD) soll der Handel erstmals einer Obhutspflicht für Waren unterworfen werden und auch an den Entsorgungskosten beteiligt werden. Der Handel kritisiert die Vorgaben als zu streng, Umweltverbänden gehen sie nicht weit genug.

Mit der Novelle des Kreislaufwirtschaftsgesetzes sollen die neue EU-Abfallrahmenrichtlinie und die Brüsseler Vorgaben zu Einwegkunststoff in deutsches Recht umgesetzt werden. Produzenten und Händler müssen Waren künftig benutzbar halten. Konkret ermächtigt der Gesetzentwurf, in den Dow Jones Newswires Einblick hatte, die Bundesregierung zu regeln, dass "bestimmte Erzeugnisse nur ressourceneffizient, insbesondere in einer Form, die die mehrfache Verwendung, die technische Langlebigkeit und die Reparierbarkeit erleichtert", in den Verkehr zu bringen sind.

Warenvernichtung bei Onlinehändlern stoppen

Waren dürfen nur dann vernichtet werden, wenn sie defekt, verschimmelt, teilweise zersetzt und auch anderweitig nicht mehr gebrauchsfähig sind. Darüber sollen Händler auch Rechenschaft ablegen. Schulze will so verhindern, dass Onlinehändler Rücksendungen einfach zerstören, weil dies billiger ist und Platz in den Warenhäusern schafft. Stattdessen sollen Hersteller oder Händler Waren zurücknehmen und umweltverträglich verwerten, "insbesondere durch die Einrichtung von Rücknahmesystemen, die Beteiligung an Rücknahmesystemen, die Erhebung eines Pfandes oder die Gewährung anderer wirtschaftlicher Anreize".

Auch an den Entsorgungskosten bestimmter Waren sollen die Unternehmen beteiligt werden, etwa bei Einwegbechern oder Zigaretten. Produkte, die bei der Verwendung umwelt- oder gesundheitsschädliche Stoffe freisetzen, sind ganz verboten. Auch die Recyclingquoten sollen angehoben werden. So müssen bei Siedlungsabfällen ab diesem Jahr mindestens 50 Gewichtsprozent wiederverwertet werden, bis 2035 soll die Quote schrittweise bis 65 Prozent ansteigen. Bei nicht gefährlichen Bau- und Abbruchabfällen sollen es schon in diesem Jahr 70 Prozent sein.

Im Detail noch viel ungeklärt

Unklar ist bislang, auf welche Waren sich das bezieht und welche Hersteller und Händler konkret der Produktverantwortung unterliegen. Offen ist auch, wie ausländische Produzenten zur Kasse gebeten werden sollen.

Der Handelsverband Deutschland (HDE) hatte bereits im vergangenen Jahr darauf verwiesen, dass die Unternehmen schon aus Kostengründen alles daran setzten, die Retouren-Zahlen so gering wie möglich zu halten. Statt einer verbindlichen Obhutspflicht fordert der HDE, den Händlern das Spenden zu erleichtern. "Derzeit muss der Händler auf gespendete Waren Umsatzsteuer bezahlen, obwohl er keinen Gewinn damit erzielt hat", erklärte HDE-Hauptgeschäftsführer Stefan Genth.

Nabu fordert Herstellerverantwortung

Aus Sicht des Naturschutzbunds (Nabu) greift der Gesetzentwurf deutlich zu kurz. "Es kann nicht sein, dass das Gesetz erlaubt, 2035 noch über ein Drittel unserer Abfälle zu verbrennen und zu deponieren", erklärte Nabu-Bundesgeschäftsführer Leif Miller. "Das ist keine Kreislaufwirtschaft."

Kreislauffähige Produkte gebe es nur, wenn Hersteller zur Verantwortung gezogen würden. "Dafür brauchen wir ein Gesetz, das Unternehmen zwingt, recyclingfreundlich zu produzieren", so Miller. Hersteller müssten außerdem verpflichtet werden, Recyclingmaterial bei der Produktion einzusetzen.

Kontakt zur Autorin: petra.sorge@wsj.com

DJG/pso/smh

(END) Dow Jones Newswires

February 12, 2020 05:32 ET (10:32 GMT)

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