22.12.2019 14:49:41

Ramelow: Thüringen geht keinen Sonderweg bei der Grundsteuer

ERFURT/GERA (dpa-AFX) - Thüringen wird bei der Grundsteuerreform keinen Sonderweg gehen. "Eine Abweichung von der Bundesregelung werden wir in Thüringen jedenfalls nicht einführen", sagte Ministerpräsident Bodo Ramelow (Linke) auf dpa-Anfrage. "Auf die im Gesetz enthaltene Öffnungsklausel, mit der einzelne Länder von den bundesgesetzlichen Vorgaben zur Wertermittlung abweichen können, hätte ich zugegebenermaßen lieber verzichtet."

Die Grundsteuer ist eine wichtige Einnahmequelle der Gemeinden. In Thüringen belaufen sich die Einnahmen nach Angaben des Finanzministeriums jährlich auf etwa 250 Millionen Euro.

Thüringen hatte den Kompromiss zur Grundsteuerreform, die das Bundesverfassungsgericht verlangt hatte, mitgetragen. "Mir ist wichtig, dass es durch die Reform keine Mindereinnahmen für das Land Thüringen und seine Gemeinden geben wird", so Ramelow.

Ab 2025 wird die Grundsteuer nach einem neuen System berechnet. Nach der Methode des Bundesfinanzministeriums, dem Thüringen folgen will, spielen die Fläche und der Wert der Immobilie weiterhin eine große Rolle. Für die Wertermittlung müssen eine Reihe von Daten erfasst werden - von Bodenrichtwert bis zu Immobilienart und Alter ist die Rede. Diese Bewertung der Grundstücke soll 2022 beginnen - Hausbesitzer müssen den Behörden dann bestimmte Angaben machen.

Wie viel Immobilienbesitzer nach dieser Wertermittlung zahlen, ist letztlich abhängig vom Wohnort. Erwartet wird, dass die Steuerhöhe von Ort zu Ort weiterhin stark schwankt, weil die Kommunen mit ihren Steuerhebesätzen das letzte Wort haben. Nach einer im Sommer veröffentlichten Studie der Beratungsgesellschaft Ernst & Young haben zwischen 2013 und 2018 fast 40 Prozent der Thüringer Kommunen den Steuersatz angehoben.

Durch die Öffnungsklausel im Gesetz ist es Bundesländern möglich, von den Vorgaben zur Wertermittlung abzuweichen. Thüringens Finanzministerin Heike Taubert (SPD) befürchtet, dass finanzstarke Länder wie Bayern dadurch ihre Standortbedingungen gegenüber anderen Ländern positiv beeinflussen können.

Nach der Ernst & Young-Studie hat jeder Thüringer 2018 statistisch gesehen 109 Euro Grundsteuer für bebaute und bebaubare Grundstücke an seine Kommune gezahlt. Nur in Sachsen-Anhalt (107 Euro) und Brandenburg (106 Euro) sei die durchschnittliche Pro-Kopf-Belastung geringer gewesen./ro/DP/he

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