05.10.2022 14:33:00
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Prozessfinanzierer empfiehlt Umstellung auf Strom-Grundversorgung
"Das Instrument ist aber nicht dafür da, einen günstigen Lieferanten zu bekommen", erklärte Wolfgang Urbantschitsch, Vorstand der E-Control, in der "Kleine Zeitung". "Sondern zum Schutz derer, die mangels Bonität keinen Vertrag bekommen. Ein heikles Thema, das in Diskussion ist."
Auch Richard Eibl, Gründer und Geschäftsführer von Padronus, räumt im Gespräch mit der APA ein, dass die Grundversorgung ursprünglich wohl nicht als Absicherung für alle gedacht war. Aber die vermutlich angedachte Einschränkung auf Menschen oder Firmen mit Zahlungsproblemen habe "keinen Widerhall im Gesetz gefunden". Das Elektrizitätswirtschaftsgesetz (Elwog) sehe keine Voraussetzung für die Beantragung des Status vor. Kunden, die das forderten, seien bisher auch von den Stromversorgern in die Grundversorgung aufgenommen worden. Solange es viel Konkurrenz am Markt gab, sei das Gesetz unwichtig gewesen, weil ohnehin Neukunden Tarife in der Höhe oder unter der Grundversorgung angeboten bekamen, räumt Eibl ein. "Zehn Jahre lang hat das keinen interessiert, in der aktuellen Situation ändert sich das", sagt dazu Christian Zwittnig, Sprecher von Oesterreichs Energie, ebenfalls in der "Kleine Zeitung".
Der Preisunterschied kann groß sein. Neukunden beim Verbund zahlen etwa 49 Cent je kWh Arbeitspreis, in der Grundversorgung sind es nur 15,59 Cent. Jeder Stromversorger muss den Grundversorgungspreis öffentlich kundmachen. Im Extremfall sei ein Kunde von einem Anbieter mit Spotmarktpreisen von 91 Cent je kWh in die Grundversorgung des Verbund gewechselt und habe sich entsprechend hohe Kosten erspart, so Eibl.
Eibl will aber noch einen Schritt weitergehen. Da jeder das Recht auf die Aufnahme in die Grundversorgung habe, wäre aus seiner Sicht jeder Vertrag, der mehr als das doppelte kostet, gesetzeswidrig. Dabei beruft er sich auf eine allgemeine Bestimmung des Bürgerlichen Gesetzbuches (ABGB), wonach Leistungen nicht mehr als das doppelte des realen Wertes kosten dürfen ("Verkürzung über die Hälfte"). Eine Klage dazu sei in Vorbereitung. Sollten sich die heimischen Gerichte dieser Rechtsmeinung anschließen, müssten die Stromversorger rückwirkend die Differenz rückerstatten.
Eine andere Klage hat Padronus nach eigenen Angaben gegen den Verbund bereits eingebracht. Denn Eibl hält es für rechtswidrig, dass der Verbund, der mit der Stromerzeugung aus Wasserkraft wirbt, dennoch den viele höheren Preis für Strom aus Gaskraftwerken als Basis für seine Preiserhöhungen nimmt. Denn die Stromerzeugungskosten des Verbund hätten sich durch den Gaspreisanstieg nicht wesentlich erhöht, argumentiert Eibl. Verbund-Kunden, die gegen die Tariferhöhungen des Verbund mit Unterstützung von Padronus geklagt hätten, seien vom Verbund gekündigt worden, schreibt Eibl in einer Aussendung. Diese seien dann aber in der deutlich billigeren Grundversorgung wieder beliefert worden.
Wobei aus Eibls Sicht manche Stromversorger "merkwürdige" Grundversorgungstarife veröffentlichen, die weit über den Tarifen der Bestandskunden liegen. Auch dagegen erwägt Eibl vorzugehen. Außerdem laufen auch andere Klagen, sagt Padronus, so etwa gegen die Stadtwerke Klagenfurt, weil sie ihre Preiserhöhung zwar mit dem Anstieg der Verbraucherpreise argumentiert hätten, die Preise aber viel stärker erhöhten, als der VPI anstieg. Der Fernwärme St. Pölten wirft der Prozessfinanzierer vor, seine marktbeherrschende Stellung für eine nicht sachlich gerechtfertigte Preiserhöhung auszunutzen.
tsk/itz
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