31.10.2015 07:46:39

OTS: KWAG - Kanzlei für Wirtschafts- und Anlagerecht Ahrens und Gieschen / ...

Volkswagen erklärt Verjährungsverzicht im Abgas-Skandal / Bremer

Verbraucheranwälte erreichen erstes Einlenken des Autoherstellers

gegenüber betroffenen Kunden / Weitergehende Rechtsfolgen noch unklar

Bremen / Wolfsburg (ots) - Volkswagen hat gegenüber der Bremer

Rechtsanwaltskanzlei KWAG - Kanzlei für Wirtschafts- und Anlagerecht

Ahrens & Gieschen den Verzicht auf Einrede der Verjährung im

Abgas-Skandal erklärt. Wörtlich heißt es in der am Freitagnachmittag

bei KWAG eingegangenen Erklärung: "Das Zuwarten ist für Ihre

Mandanten nicht nachteilig, da wir ausdrücklich bis zum 31.12.2016

auf die Erhebung der Verjährungseinrede im Hinblick auf etwaige

Sachmängelhaftungsansprüche wegen der genannten Software verzichten,

soweit mögliche Ansprüche bisher noch nicht verjährt sind."

KWAG-Rechtsanwalt Jens-Peter Gieschen spricht von einem "großen

Teilerfolg", allerdings seien viele Details noch ungeklärt. "Wir

werden mit der Volkswagen AG in den kommenden Tagen beispielsweise

abklären, ob der Verjährungsverzicht nur für die bisher bestehenden

Mandatsverhältnisse gilt, sich auch auf zukünftige erstreckt oder

sogar für alle Halter betroffener Fahrzeuge gelten soll." Die

Verzichtserklärung von Volkswagen erstreckt sich laut Gieschen bisher

nur auf die sogenannte Sachmängelhaftung. "Damit sind

Gewährleistungsansprüche aus dem Kaufvertrag gemeint, die bei

Neufahrzeugen nach zwei Jahren, bei Gebrauchtfahrzeugen ein Jahr nach

Kaufdatum verjähren."

Einen weitergehenden Verjährungsverzicht, etwa für Ansprüche aus

arglistiger Täuschung ober ähnlichem, gebe es bislang nicht.

Gieschen: "Der Verzicht hilft also bisher nur den VW-Kunden, deren

Gewährleistungsansprüche nicht heute schon verjährt sind." Die

anderen könnten sich nach Auffassung des Bremer Verbraucheranwalts

allerdings auch auf andere Anspruchsgrundlagen berufen und so etwa

Schadensersatz gegen Volkswagen durchsetzen. "Hier laufen die Fristen

aber weiter und sollten daher genau beachtet werden."

Auch weitere Rechtsfolgen seien noch völlig unklar, sollten die

Nachbesserungsversuche im Zusammenhang mit den manipulierten

Abgaswerten fehlschlagen oder gar zu anderen Mängeln führen - wie

etwa höherem Verbrauch oder weniger Leistung. Gieschen: "Wir stehen

erst am Anfang, aber für den Großteil der betroffenen VW-Kunden

konnten wir jetzt erreichen, dass sie ohne Rechtsnachteile zumindest

die geplanten Maßnahmen abwarten und dann entscheiden können, welche

weiteren Schritte sie einleiten wollen." Das Einlenken von Volkswagen

sei vernünftig und zu begrüßen. Es ermögliche Konzern und Kunden,

sich nicht auf "Nebenkriegsschauplätzen" zu verausgaben. Die

gewonnene Zeit sollten Fahrzeughalter nach Gieschens Ansicht jetzt

nutzen und vor den Nachbesserungsversuchen ihr Fahrzeug begutachten

lassen, damit die aktuellen technischen Daten beweissicher

dokumentiert sind.

KWAG hatte Vorstand und Aufsichtsrat von Volkswagen aufgefordert,

gegenüber den vom Abgas-Skandal betroffenen Kunden einen

Verjährungsverzicht zu erklären. Eine entsprechende Aufforderung war

der Konzernleitung am 19. Oktober zugegangen. In dem Schreiben war

eine Frist gesetzt bis zum heutigen Sonnabend (31. 10. 2015), bis zu

der VW sich verpflichten sollte, auf die Einrede der Verjährung zu

verzichten und zu bestätigen, dass Gewährleistungs- und

Garantiefristen für die Dieselfahrzeuge mit manipulierter Software

nicht ablaufen.

Kanzleiprofil:

KWAG - Kanzlei für Wirtschafts- und Anlagerecht Ahrens & Gieschen

mit Sitz in Bremen- gehört zu den größten ausschließlich im Bank- und

Kapitalmarktrecht tätigen Anwaltskanzleien in Norddeutschland und

zählt bundesweit zu den ersten Adressen in diesem Rechtsbereich. KWAG

ist auf die Durchsetzung von Anlegerinteressen ebenso spezialisiert

wie auf die Begleitung von Investitionsentscheidungen,

Sanierungsgesprächen und Verhandlungen mit Banken für klein- und

mittelständische Unternehmen. Daneben stellt die Kanzlei ihre

juristischen Kompetenzen auch bei der anlegerfreundlichen

Konzeptionierung von Finanzmarktprodukten zur Verfügung. KWAG

positioniert sich ausschließlich und eindeutig an der Seite von

Kapitalanlegern und Investoren. Die klare Orientierung am

Anlegerinteresse und die langjährige umfassende Erfahrung im

Wirtschafts- und Kapitalanlagerecht machen KWAG zu einem

verlässlichen Partner für private und geschäftliche Mandanten - vor,

während und nach wichtigen Anlageentscheidungen.

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Pressekontakt:

KWAG Kanzlei für Wirtschafts- und Anlagerecht Ahrens & Gieschen,

Lofthaus 4, Am Winterhafen 3a, 28217 Bremen, info@kwag-recht.de,

Tel.: 0421 520948-0, Fax: 0421 520948-9, www.kwag-recht.de

Rechtsanwalt Jens-Peter Gieschen 0174 174 8756

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