06.11.2020 16:04:38

OTS: KfW / Gemeinsame Pressemitteilung: KfW-Sonderprogramm wird verlängert ...

Gemeinsame Pressemitteilung: KfW-Sonderprogramm wird verlängert und

erweitert - KfW-Schnellkredit nun auch für Kleinstunternehmen

Frankfurt am Main (ots) - Angesichts des dynamischen Infektionsgeschehens und

der weiterhin angespannten wirtschaftlichen Lage im Zuge der Corona-Pandemie

verlängert die Bundesregierung das KfW-Sonderprogramm, einschließlich des

KfW-Schnellkredits, bis zum 30.06.2021, um Unternehmen weiterhin verlässlich mit

Liquidität zu versorgen. Sobald die Europäische Kommission die Verlängerung der

bisherigen beihilferechtlichen Grundlagen genehmigt hat, können die

entsprechenden Hilfen auch im Jahr 2021 gewährt werden.

Ab kommenden Montag, dem 9. November 2020, steht der KfW-Schnellkredit zudem

auch für Soloselbständige und Unternehmen mit bis zu 10 Beschäftigten zur

Verfügung. Über die Hausbanken können die Unternehmen diese KfW-Kredite mit

einer Höhe von bis zu 300.000 Euro beantragen, abhängig von dem im Jahre 2019

erzielten Umsatz. Der Bund übernimmt dafür das vollständige Risiko und stellt

die Hausbanken von der Haftung frei.

Verbessert wurden auch die Regelungen zur Tilgung der KfW-Schnellkredite.

Möglich ist ab dem 16.11.2020 nun auch die vorzeitige anteilige Tilgung ohne

Vorfälligkeitsentschädigung. Dies erleichtert die Kombination mit anderen

Corona-Hilfsprogrammen.

Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier: "Die Auswirkungen der Corona-Pandemie

sind größer und länger, als wir dies Mitte des Jahres noch erwartet und erhofft

hatten. Wir lassen in dieser ernsten Lage unsere Unternehmen und ihre

Beschäftigten nicht allein, sondern erweitern und verlängern das

KfW-Sonderprogramm. Mit der Öffnung des KfW-Schnellkredits für

Kleinstunternehmen und Soloselbstständige können nun alle Unternehmen schnell

und unbürokratisch Liquidität erhalten. Gleichzeitig haben wir alle Varianten

des KfW-Sonderprogramms bis 30.06.2021 verlängert, um Planungssicherheit zu

schaffen."

Bundesfinanzminister Olaf Scholz: "Der Schutzschirm bleibt weit geöffnet, wir

stemmen uns mit voller Kraft gegen die Krise. In der akuten Pandemie-Lage

schaffen wir Planungssicherheit und verlängern das KfW-Sonderprogramm bis

einschließlich Juni 2021. Außerdem öffnen wir den Schnellkredit mit seinen

großzügigen Konditionen nun auch für Soloselbstständige und kleine Unternehmen -

eine wichtige weitere Hilfe, gerade jetzt im November. Die KfW übernimmt eine

zentrale Rolle in der Abwehr der Krisenfolgen für Unternehmen und Beschäftigte.

Damit haben wir international Standards gesetzt und sind auf diese Weise

vergleichsweise gut durch die Krise gekommen."

KfW-Vorstandsvorsitzender Dr. Günther Bräunig: "Die KfW-Corona-Kredite haben

sich als ein wirksames Instrument in der aktuellen Krise erwiesen. Die hohen

Förderzahlen spiegeln auch den enormen Kraftakt wider, den wir gemeinsam mit der

Politik und der deutschen Kreditwirtschaft bisher geleistet haben. Die

Verlängerung des Sonderprogramms und die Öffnung des KfW-Schnellkredits für alle

Unternehmen sind ein wichtiges Signal zur Unterstützung der deutschen

Wirtschaft."

Der KfW-Schnellkredit als Teil des KfW-Sonderprogramms hat sich als wichtige

Stütze für den deutschen Mittelstand in der Corona-Krise bewährt. Bislang wurden

in diesem Programm über 5 Mrd. Euro zugesagt. Der KfW-Schnellkredit steht ab

Montag mit folgenden Eckpunkten zur Verfügung:

- Der KfW-Schnellkredit steht kleinen und mittelständischen Unternehmen sowie

Soloselbständigen zur Verfügung, die mindestens seit dem 1. Januar 2019 am

Markt aktiv gewesen sind.

- Des Weiteren muss das Unternehmen in der Summe der Jahre 2017-2019 oder im

Jahr 2019 einen Gewinn erzielt haben. Sofern das Unternehmen bislang nur für

einen kürzeren Zeitraum am Markt ist, wird dieser Zeitraum herangezogen.

- Das Kreditvolumen pro Unternehmensgruppe beträgt bis zu 25 % des

Jahresumsatzes 2019, maximal 800.000 Euro für Unternehmen mit einer

Beschäftigtenzahl über 50 Mitarbeitern, maximal 500.000 Euro für Unternehmen

mit einer Beschäftigtenzahl von bis zu 50 und maximal 300.000 Euro für

Unternehmen mit einer Beschäftigtenzahl von bis zu 10.

- Das Unternehmen darf zum 31. Dezember 2019 nicht in Schwierigkeiten gewesen

sein und muss zu diesem Zeitpunkt geordnete wirtschaftliche Verhältnisse

aufweisen.

- Der Zinssatz beträgt aktuell 3% mit einer Laufzeit von 10 Jahren.

- Die Bank erhält eine Haftungsfreistellung in Höhe von 100% durch die KfW,

abgesichert durch eine Garantie des Bundes.

- Die Kreditbewilligung erfolgt ohne weitere Kreditrisikoprüfung durch die Bank

oder die KfW. Hierdurch kann der Kredit schnell bewilligt werden. Es sind

keine Sicherheiten zu stellen.

Insgesamt sind mittlerweile mehr als 95.000 Anträge auf KfW-Corona-Hilfen bei

der KfW eingegangen. 99 % der Anträge davon sind bereits abschließend bearbeitet

worden. Die Zusagen haben insgesamt ein Volumen von knapp 46 Mrd. EUR erreicht.

Rund 97 % der Anträge kamen von kleinen und mittleren Unternehmen, 99 % davon

waren Kredite mit einem Volumen bis 3 Mio. EUR. Damit ist klar, dass diese

Hilfen vor allem dem deutschen Mittelstand, dem Rückgrat der deutschen

Wirtschaft, zugutekommen.

Pressekontakt:

KfW, Palmengartenstr. 5 - 9, 60325 Frankfurt

Kommunikation (KOM), Alia Begisheva

Tel. +49 (0)69 7431 4126, Fax: +49 (0)69 7431 3266,

E-Mail: mailto:alia.begisheva@kfw.de, Internet: http://www.kfw.de

Weiteres Material: http://presseportal.de/pm/41193/4755997

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