23.06.2022 20:30:38

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Vorbereitung auf den Notfall, Kommentar zur Gasversorgung von

Christoph Ruhkamp

Frankfurt (ots) - Der Kreml dreht ganz langsam den Gashahn zu.

Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck hat deshalb die zweite Stufe des

dreistufigen Notfallplans Gas aktiviert. Auch in der sogenannten Alarmstufe

kümmern sich die Marktakteure wie Gashändler, Lieferanten und

Fernleitungsnetzbetreiber - namentlich Eon, Uniper oder Wintershall Dea - noch

in Eigenregie­ um eine Beherrschung der Lage, um die Versorgung

aufrechtzuerhalten. Das ändert sich erst, wenn die Notfallstufe ausgerufen wird

- sobald Maßnahmen anderweitiger Beschaffung sowie der Rückgriff auf

Gas­speicher und die Optimierung von Lastflüssen nicht mehr ausreichen. Dann

greift der Staat ein, und die Bundesnetzagentur wird zum "Bundeslastverteiler",

der Gas rationiert und zunächst die privaten Haushalte und sozialen

Einrichtungen bedient.

So weit ist es noch nicht. Die Gasversorgungslage ist laut Bericht der

Bundesnetzagentur angespannt, aber stabil. Trotz der Alarmstufe setzt die

Bundesnetzagentur deshalb die Preisanpassungsklausel des Paragrafen 24 im neuen

Energiesicherungsgesetz vorerst nicht in Kraft. Diese würde es den

Energieversorgern erlauben, höhere Einkaufspreise für Erdgas direkt an die

Kunden weiterzureichen - auch in laufenden Verträgen. Behördenchef Klaus Müller

erklärt jedoch korrekterweise, seine Behörde stelle noch nicht eine "erhebliche

Reduzierung der Gesamtgasimportmengen" fest, die Voraussetzung für die

Preisklausel wäre. Das klingt erstaunlich, da Gazprom durch die Pipeline Nord

Stream 1, die sonst ein Drittel des aus Russland importierten Gases nach Europa

bringt, jetzt nur 40 Prozent der sonst üblichen Menge schickt. Aber tatsächlich

ist die Versorgung noch nicht so eingeschränkt, dass rationiert werden müsste.

So bleibt es zunächst dabei, dass die steigenden Preise, die am Spotmarkt

sechsmal so hoch liegen wie vor einem Jahr, nur langsam bei Verbrauchern und

Unternehmen ankommen. Stellt die Bundesnetzagentur eine erhebliche Reduktion der

Gesamtgasimportmengen nach Deutschland fest, sollten die Mehrkosten aus einer

Ersatzbeschaffung für wegfallende Gasimporte gleichmäßiger verteilt werden. Wenn

die Importeure die Einkaufspreise nicht an ihre Kunden weiterreichen können,

droht ihre Zahlungsunfähigkeit. Diese würde sich dominosteinhaft entlang der

Lieferkette auswirken. Wer insolvent ist, kann weder importieren noch Haushalte

oder Industrie bedienen. Dann bräche die Lieferkette zusammen. Es braucht also

die Preisanpassungsklausel - aber ihre Stunde ist jetzt noch nicht gekommen.

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