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25.08.2014 21:16:46

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Börsen-Zeitung: Zwei Paar Schuhe, Kommentar zum Strafverfahren gegen

Ex-Vorstände der BayernLB von Bernd Wittkowski

Frankfurt (ots) - Die Übernahme der Hypo Alpe Adria kurz vor

Ausbruch der Finanzkrise im Jahr 2007 war für die BayernLB ein

Fehleinkauf sondergleichen. Das ist irgendwann auch dem damaligen

Finanzchef der Münchener Landesbank und heutigen Hauptgeschäftsführer

des Bundesverbandes deutscher Banken (BdB), Michael Kemmer,

gedämmert. Zumindest seit seinem Antritt beim BdB vor vier Jahren hat

er auch öffentlich zuweilen nicht verhehlt, dass das

milliardenschwere Investment in Kärnten rückblickend ein

unternehmerischer Missgriff war.

Nördlich des Weißwurstäquators, wo das vermeintliche

österreichische Schmuckstück auch wie sauer (Weiß-)Bier angeboten

worden war, hatte man sich - dafür gibt es Ohrenzeugen - schon 2007

zugeflüstert, dass das Stück nur schmuck herausgeputzt war. Leider

wurde versäumt, den Bayern einen Tipp zu geben. Aber der wäre

womöglich eh nutzlos gewesen, soll die Landesbank doch aus Sicht der

Politik, wie der Flop bei der Bawag zeigte, vorher zu blöd gewesen

sein, eine Bank zu kaufen.

Eine unternehmerische Fehlentscheidung zu treffen, sei sie noch so

teuer, wie in diesem Fall vor allem für die Steuerzahler, und damit

strafbare Untreue zu begehen, sind indes zwei Paar Schuhe. Und so

wird dieser Prozess vor der Wirtschaftsstrafkammer des Münchener

Landgerichts für Kemmer und drei der fünf Mitangeklagten - nicht aber

Ex-Bankchef Werner Schmidt und seinen früheren Kollegen Rudolf

Hanisch, die zusätzlich der Bestechung beschuldigt werden - an diesem

Dienstag aller Voraussicht nach enden wie die Causa Ecclestone:

Einstellung gegen Geldauflagen. Mit dem feinen Unterschied, dass

Kemmer & Co. anders als der Formel-1-Boss nicht 100 Mill. Dollar

werden überweisen müssen, sondern überschaubare vier- bis

fünfstellige Beträge. Das ist wohl der kleinste gemeinsame Nenner an

für alle Beteiligten gesichtswahrender Symbolik. Die

Staatsanwaltschaft, deren Hauptanklagepunkt das Gericht erst gar

nicht zur Verhandlung hatte zulassen wollen, hat überhaupt keine

andere Wahl, als dem Deal zuzustimmen. Verweigern die Strafverfolger

den vom Gericht erbetenen "vernünftigen" Abschluss des Verfahrens,

können sie nur verlieren.

Weite Teile der Öffentlichkeit werden den Ausgang des Prozesses

für unbefriedigend halten: "Schon wieder kommen Banker, die unser

Geld verbrannt haben, billig davon." Doch die Sache ist ganz einfach

und die Verfahrenseinstellung somit gerecht: Untreue im Sinne des

Strafgesetzbuchs erfordert Vorsatz. Der war nicht nachzuweisen.

Dummheit dagegen erfordert keinen Vorsatz, ist aber nicht strafbar.

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