Warum Bitcoin als Wertspeicher in keinem diversifizierten Portfolio fehlen sollte. Jetzt lesen -w-
02.04.2014 20:57:47

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Börsen-Zeitung: Risiken und Nebenwirkungen, Kommentar zu den

Produktinformationsblättern von Detlef Fechtner

Frankfurt (ots) - Die EU hat sich endlich auf die Verordnung über

Anlageprodukte für Kleinanleger verständigt. Das wirft die Frage auf:

Warum musste fast zwei Jahre erbittert um ein dreiseitiges

Auskunftsblatt für Kleinanleger gerungen werden? Weil dieser

europäische Beipackzettel für Finanzprodukte in Zukunft eine

gewichtige Bedeutung im Finanzvertrieb gewinnen könnte. Schließlich

bietet das Auskunftsblatt unmittelbare Vergleichbarkeit von Chancen,

Kosten und Risiken - zumal in Zeiten, in denen der Vertrieb aus der

Filiale ins Internet wandert.

Entsprechend war der Anwendungsbereich bis zur allerletzten Minute

heftig umstritten. Weder Schreibfehler noch Aprilscherz: Was 2012 als

"Prips" gestartet war, ist nun als "Priips" gelandet. Das doppelte

"i" ist keine Petitesse, vielmehr ein zentrales Ergebnis zäher und

harter Verhandlungen. Denn weil nun ausdrücklich "insurance based

investments" - zweimal "i" - vom Anwendungsbereich erfasst werden,

müssen künftig auch die Anbieter kapitalbildender

Lebensversicherungen den europäischen Einheitsbeipackzettel

mitliefern.

Sowas ärgert die Assekuranz und freut die Fonds. Freilich gibt es

keine (EU)-Regel ohne Ausnahme: Spezifische Altersvorsorgeprodukte

wie Riester-Renten bleiben erst einmal außen vor. Das wiederum freut

die Assekuranz und ärgert die Fonds.

Das nun erzielte Ergebnis der Verhandlungen wirkt auf den ersten

Blick einigermaßen vernünftig. Die EU ist weder der Versuchung

erlegen, Produkte erklären zu wollen, die jeder versteht - wie etwa

ein simples Sparkonto. Es werden auch nicht so viele Angaben über das

Produkt verlangt, dass sich dem Kleinkunden am Ende der Kopf dreht.

Und es wird den Anbietern nicht mit maßlosen Sanktionen gedroht.

Insofern: Mit der EU-Verordnung werden wohl alle leben können.

Allein: Dass gerade das zentrale Gesetzgebungsverfahren über die

Transparenz von Finanzprodukten in der denkbar intransparentesten

Form zum Abschluss kam, nämlich in schriftlichen Abstimmungen von

Unterhändlern der Institutionen, ist bedenklich. Nicht nur

Finanzprodukte haben Risiken und Nebenwirkungen, auch politische

Verhandlungen hinter verschlossenen Türen. Nicht auszuschließen, dass

sich in der Praxis rasch Mängel herausstellen, die im Zusammenspiel

ehrgeiziger Interessenvertreter, übereifriger EU-Beamter und

Abgeordneter, die am Ende nur noch Zeit für schriftliche Verfahren

hatten, unentdeckt blieben.

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