17.06.2014 23:02:57
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Ostthüringer Zeitung: Sylvia Clemens kommentiert: Helm im eigenen Interesse
So zwiespältig die Aussagen der Fachleute zur Schutzfunktion des Fahrradhelms sind, so verschieden sind die Auffassungen von Radfahrern zum Sinn des Kopfschutzes. Gesetzlich vorgeschrieben ist die Helmpflicht nicht. Zwingend für einen Anspruch auf Schadenersatz bei unverschuldetem Unfall ist sie nach dem aktuellen Urteil des Bundesgerichtshofes auch nicht. Verfechter der Helmpflicht mögen schäumen. Fest steht jedoch, dass sich jeder Radfahrer in seinem eigenen Interesse dafür entscheiden kann, Helm zu tragen. Wer Helm als uncool empfindet, wird schwer zu überzeugen sein. Insgesamt aber nimmt die Zahl der Helm-Befürworter zu. Die Bundesanstalt für Straßenwesen berichtet von langsam steigender Akzeptanz über alle Altersgruppen. Ganz vorn dabei natürlich die Gruppe der Kinder. Die bekommen selbst von Anti-Helm-Eltern von klein auf den Kopfschutz verpasst - und empfinden ihn als völlig selbstverständlich. Bleibt diese Selbstverständ- lichkeit erhalten, erübrigt sich die Diskussion um pro und contra Helm von ganz allein.
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