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06.11.2015 22:12:39

Ostthüringer Zeitung: Morddrohung gegen die Geraer Justiz. "RAF 4.0" droht mit Massenerschießungen. Das Landeskriminalamt Thüringen ermittelt.

Gera (ots) - Am Justizzentrum in Gera herrscht höchste Sicherheitsstufe, nachdem ein Drohschreiben bei mehreren Behörden eingegangen ist, berichtet die Ostthüringer Zeitung (Sonnabend-Ausgabe). Ein Unbekannter kündigt darin den Mord an zehn Richtern, zehn Staatsanwälten, zehn Polizisten und zehn Politikern an, wie der Präsident des Landgerichts Gera, Peter Granderath, auf Anfrage der Ostthüringer Zeitung bestätigte.

Die anonymen Drohschreiben waren zu Wochenbeginn unter anderem am Landgericht Gera und bei der Staatsanwaltschaft Gera im Posteingang. Die Sendung ans Landgericht stellte die Post trotz falscher Postleitzahl zu. Überschrieben ist die Drohung mit "RAF 4.0" in Anspielung auf die Rote Armee Fraktion, eine von 1970 bis Anfang der 1980er Jahre aktive linksextremistische terroristische Vereinigung.

Im Schreiben werden keine Personen namentlich konkret genannt, sondern allgemein mit der Erschießung gedroht. Als Grund nennt der unbekannte Autor, dass die Behörden bei den Ermittlungen im Zusammenhang mit der rechten Terrorzelle Nationalsozialistischer Untergrund versagt hätten. Der NSU war am Mittwoch vor vier Jahren aufgeflogen, als nach einem Banküberfall in Eisenach ein Wohnmobil brannte, in dem die Leichen von Uwe Mundlos und Uwe Böhnhardt lagen.

"Das Landeskriminalamt hat die Ermittlungen wegen des anonymen Schreibens aufgenommen und eine Gefährdungsanalyse erstellt", sagte Granderath der Ostthüringer Zeitung. Unter anderem wurden die Briefe gesichert, um sie auf Genspuren zu untersuchen.

Die Justiz hat bereits Konsequenzen gezogen. "Wir haben die Sicherheitsvorkehrungen bis an unseren Schmerzpunkt hochgezogen", sagte Granderath. Bereits seit 2013 ist es in Thüringen üblich, dass an den Türen der Gerichte eine Sicherheitskontrolle erfolgt. Besucher vor allem der Bereiche, in denen strafrechtliche Verhandlungen stattfinden, müssen sich der Untersuchung mit einem Metalldetektor stellen. Auch Taschen werden kontrolliert. Details zu den nun verschärften Sicherheitsvorkehrungen nannte der Landgerichtspräsident nicht. Bei einigen Verfahren in dieser Woche haben die Justizwachtmeister aber bereits kugelsichere Westen getragen.

Selbst, wenn der Absender des anonymen Schreibens nicht plant, seine Ankündigung umzusetzen, hat er sich bereits strafbar gemacht. Die Straftat einer Bedrohung wird mit einer Geldstrafe oder einer Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr geahndet, geht aus Paragraf 241 des Strafgesetzbuches hervor.

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Pressekontakt: Ostthüringer Zeitung Redaktion Ostthüringer Zeitung Telefon: +49 365 77 33 11 13 redaktion@otz.de

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