26.06.2014 23:11:58
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Ostthüringer Zeitung: Mindestlohn-Ausnahme für Zeitungszusteller. CDU-Abgeordnete wollen Sonderregelung zum Bewahren der Pressefreiheit auf den Weg bringen
Demnach soll bei den Minijobbern die gleiche Regelung angewandt werden, die auch bei Hilfen in Privathaushalten gilt. Während Unternehmen normalerweise für Minijobber Steuer- und Sozialabgaben in Höhe von 30 Prozent der Lohnzahlung entrichten müssen, sind es bei haushaltsnahen Dienstleistungen nur 13,6 Prozent. Dies führe zu einer Entlastung der Verlage, heißt es aus Koalitionskreisen.
Auf Anfrage der Ostthüringer Zeitung bestätigte der CDU-Bundestagsabgeordnete Albert Weiler die internen Pläne, eine solche Lösung auf den parlamentarischen Entscheidungsweg zu bringen. "Wir haben lange nach einem Kompromiss gesucht, um die Zeitungsverleger zu entlasten, aber auch die Zusteller mit Mindestlohn zu versorgen", sagte der Thüringer Abgeordnete. Hintergrund für die Ausnahmeregelung sei, dass seine Kollegen und er ein in der Verfassung festgehaltenes Grundrecht gefährdet sehen. "Wenn die Verlage aus finanziellen Gründen die ländlichen Gebiete nicht mehr mit Zeitungen versorgen können, ist die Pressefreiheit nicht mehr gewährleistet", sagt Weiler.
Der Bundesverband Deutscher Zeitungsverleger hatte darauf hingewiesen, dass wegen des Mindestlohnes rund zwei Millionen Haushalte - insbesondere in den ländlichen Gebieten - nicht mehr zu betriebswirtschaftlich abbildbaren Konditionen mit Zeitungen beliefert werden könnten. Das entspreche 13 Prozent der gesamten Zeitungsauflage. Die Umstellung vom derzeitigen Stücklohn auf Stundenlohn habe zusätzliche Belastungen von 225 Millionen Euro zur Folge.
Laut Weiler sind auch Verbesserungen für Betriebe mit Erntehelfern in Sicht. Die Landwirtschaftsverbände wollen noch vor der Mindestlohn-Abstimmung Tarifverhandlungen aufnehmen und so eine Übergangsregelung bis 2017 sichern. Ansonsten müssten sie ab 1. Januar 2015 den Mindestlohn von 8,50 Euro pro Stunde zahlen.
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