31.07.2024 21:41:00
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OLG Innsbruck hob Einstweilige Verfügung gegen Benko-Mutter auf
Dies berichtete die "Tiroler Tageszeitung" Mittwochabend online. Mit der Einstweiligen Verfügung hätten die Stifterrechte von Benkos Mutter eingeschränkt werden sollen. Sie hätte keine Änderungen an den Stiftungserklärungen bzw. den beiden Stiftungsstatuten mehr durchführen dürfen - sofern sie dies in "Abstimmung mit Dritten", also wie von Masseverwalter Andreas Grabenweger vermutet mit ihrem Sohn, durchführe.
Laut "TT" wurde nunmehr jedenfalls die Entscheidung der Unterinstanz aufgehoben und der Antrag des Insolvenzverwalters auf Erlassung der Einstweiligen Verfügung abgewiesen. Die offenbare Begründung: Es ließen sich die vom Masseverwalter geltend gemachten Ansprüche (funktionsmäßig an die Stelle von Benkos Mutter zu treten) aus den aufgestellten Behauptungen letztlich rechtlich nicht ableiten.
Hinzu kommt: Das OLG ließ dem Bericht zufolge auch einen ordentlichen Revisionsrekurs an den Obersten Gerichtshof (OGH) nicht zu. Die Funktion und die Zustimmungsrechte von Ingeborg Benko als Beirätin in den Stiftungen blieben somit vorerst unbeschränkt.
ede/hac
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