03.10.2014 19:03:00
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OeBS 3 - Bedingte Haftstrafen für Geständige
Die höchste Strafe erhielt der Anwalt, der das Bestechungsgeld weiterleitete: Er fasste drei Jahre Freiheitsstrafe aus, davon zwei Jahre bedingt.
Der zweite angeklagte Anwalt, der ebenfalls mit den Schmiergeld-Konstruktionen befasst wurde, erhielt 30 Monate Freiheitsstrafe, davon 20 Monate bedingt. Dieselbe Strafe wurde über den Ex-Geschäftsführer der Münze Österreich, Kurt Meyer, sowie einen leitenden Vertriebsmitarbeiter verhängt.
Geldstrafen von je 800.000 Euro erhielten Wolf und Miller, bei Nichtzahlung drohen ihnen acht Monate Ersatzfreiheitsstrafe. Der höher bestrafte Anwalt fasste 80.000 Euro Geldstrafe aus.
Staatsanwalt Volkert Sackmann gab unmittelbar nach dem Urteil keine Erklärung ab.
Meyer und der leitende Vertriebsmitarbeiter erhoben noch im Gerichtssaal Nichtigkeitsbeschwerde und Berufung. Die übrigen nutzen die Bedenkzeit.
Nach dem Verbandsverantwortlichkeitsgesetz gab es keine Verurteilungen.
(Schluss) gru/ggr/tsk
WEB http://www.oenb.at/
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