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VKI sieht das anders 28.06.2016 13:43:00

ÖAMTC: Kein Grund für Klagen gegen VW

Und Klagen gegen den Konzern daher nichts bringen. Dass VW in den USA bereit ist, milliardenschweren Schadenersatz zu zahlen, wird damit begründet, dass die US-Gesetze eben strenger seien.

Für den Verein für Konsumentenschutz (VKI) ist jedoch nicht alles paletti - "wir sehen das anders", so VKI-Rechtschef Peter Kolba am Dienstag zur APA. VKI-Juristin Ulrike Wolf : "Also es ist einmal schön, dass der ÖAMTC getestet hat, aber die Schlussfolgerungen des ÖAMTC sind für uns überhaupt nicht nachvollziehbar und auch völlig unverständlich", meinte sie dazu im Ö1-"Morgenjournal": "Wir sehen hier sehr wohl einen Schaden realisiert, der sich aus dem Wiederverkauf ergibt, weil ich dort einen geringeren Preis erzielen werde."

Dieser sogenannte merkantile Minderwert basiere eben nicht darauf was jetzt richtig oder falsch sei, sondern baue darauf auf, was der Markt glaube. Und das habe der Autofahrerclub nicht getestet, so die VKI-Juristin im ORF-Radio: "Das heißt, hier geht es um einen Vertrauensschaden, weil diesen Autos der Makel der Trickserei anhaftet."

Aber auch in Österreich war schon ein Kläger, nicht rechtskräftig, erfolgreich. Er hatte seinen Händler wegen Irrtums verklagt und in erster Instanz recht bekommen. Er darf sein Auto zurückgeben und bekommt den Kaufpreis großteils wieder. Der VKI bereitet Sammelklagen gegen den VW-Konzern vor, über 60.000 betroffene VW-Fahrer haben sich laut VKI schon gemeldet.

Der Automobilklub hingegen meint, Klagen seien sehr teuer, würden aber wohl nichts bringen, da die Fahrzeuge nicht schlechter funktionieren als vor dem Software-Update. Beim Test der vier Fahrzeuge hätte es im realen Fahrbetrieb beim Verbrauch und der Leistung nach dem Update keine maßgeblichen Veränderungen gegeben. Auf alle Fahrzeugtypen müsse das aber nicht zutreffen, räumte der Klub auf Nachfrage ein. Er will gemeinsam mit seinen deutschen und Schweizer Kollegen nun auch noch kleinere Motoren aus dem Hause VW testen.

In Kooperation mit der TU Wien und gemeinsam mit anderen europäischen Mobilitätsclubs hat der ÖAMTC jeweils vor und nach der Umrüstung umfangreiche Tests an Autos von Mitgliedern durchgeführt. "Ziel der Untersuchungen war, herauszufinden, ob das Update tatsächlich funktioniert. Auch, ob den Konsumenten daraus Nachteile wie höherer Verbrauch oder verminderte Leistung entstehen, wurde überprüft. Denn daraus hätten einklagbare Ansprüche auf Gewährleistung, Schadenersatz oder Rückabwicklung erwachsen können", so Bernhard Wiesinger, Chef der ÖAMTC-Interessenvertretung.

Das Ergebnis der Tests laut ÖAMTC: "Die neue Software funktioniert. Der NOx-Ausstoß, der Auslöser für den 'Abgasskandal' war, ändert sich durch das Update im für die Typengenehmigung maßgeblichen Prüfstands-Zyklus NEFZ nur geringfügig und liegt deutlich unter dem EU-Grenzwert", so der Leiter der Interessenvertretung: "Unter realistischeren Fahrzyklen wie dem neuen WLTC-Messverfahren und dem Autobahn-Zyklus BAB 130 gehen die NOx-Emissionen nach der Umrüstung zum Teil sogar stark zurück." Es werde noch weiter getestet: Nach den nun überprüften 2,0-Liter-Dieselfahrzeugen folgen in den nächsten Monaten Autos mit 1,2- und 1,6-Liter-Motoren aus dem VW-Konzern, so der Autofahrerclub.

Für den Konsumenten seien im realen Fahrbetrieb Verbrauch, Leistung und Fahrverhalten die maßgeblichen Faktoren. Auch hier könne man Entwarnung geben, so der ÖAMTC. Durch die Umrüstung ändere sich keiner dieser Parameter. Der Dieselverbrauch, der über den CO2-Ausstoß gemessen wird, nahm im NEFZ um maximal 2,5 Prozent zu - und auch nur bei einem der getesteten Autos. Bei den anderen Fahrzeugen blieb der Verbrauch gleich oder sank sogar. Alle diese Werte lägen innerhalb der Messtoleranz". Zudem wurde vom Autofahrerclub ein Fahrtest mit einer mobilen Messeinheit durchgeführt - ebenfalls ohne signifikante Änderung durchs Update. Auch bei der Leistung gebe es keinen Anlass zur Sorge. "Unter Berücksichtigung der Messtoleranz ist die Leistung aller überprüften Fahrzeuge gleich geblieben." Gleiches gelte für die Beurteilung der Fahreigenschaften, die anhand der Beschleunigung, beispielsweise von 60 auf 100 km/h im 4. Gang, gemessen wurden.

(Schluss) sp/itz

ISIN DE0007664039 WEB http://www.volkswagenag.com http://www.oeamtc.at http://www.konsument.at

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