19.04.2013 19:14:58
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Oberhessische Presse: Kommentar zum Akkreditierungsverfahren im NSU-Prozess
Marburg (ots) - Dass Journalisten bisweilen mit begrenzten
Platzkontingenten konfrontiert werden, gehört zum Berufsalltag.
Insbesondere bei Strafprozessen, die von großem öffentlichen
Interesse sind, äußern nicht selten mehr Medienvertreter
Akkreditierungswünsche, als es Sitzplätze im Gerichtssaal gibt. Die
Vergabe ging in der Vergangenheit meist geräuschlos vonstatten. Doch
seitdem im Vorfeld des NSU-Prozesses die türkische Zeitung "Saba" bis
vor das Bundesverfassungsgericht gezogen war, um aus dem Münchner
Gerichtssaal berichten zu können, überlagert die Frage der
Medienpräsenz bei dem Prozess gegen Beate Zschäpe und ihre
Mitangeklagten den eigentlichen Gegenstand der Hauptverhandlung. Kaum
jemand wird angesichts der Vorgeschichte bestreiten wollen, dass in
diesem Verfahren eine saubere Lösung für die Berichterstattung
gefunden werden muss, und niemand wird in Zweifel ziehen, dass
hierbei Medien zum Zug kommen müssen, die im ethno-kulturellen Umfeld
der Opfer des NSU-Terrors angesiedelt sind. Die Öffentlichkeit hatte
sich seit der "Saba"-Klage gefragt, warum die Münchner
Gerichtsbarkeit nicht in der Lage oder willens war, räumliche
Voraussetzungen für das Verfahren zu schaffen, die eine
uneingeschränkte Medienpräsenz ermöglichen. Das scheint das
Oberlandesgericht München weiterhin nicht in Betracht zu ziehen,
ansonsten hätte es sich nicht zu jener Verfügung durchgerungen, die
die Teilnahme von Journalisten am Prozessgeschehen jetzt zur Lotterie
macht. Glückspiel kann süchtig machen, heißt es in der Werbung - in
diesem Fall macht Glücksspiel wütend, und es ist absehbar, dass
Medienvertreter, die bereits eine Akkreditierung in der Tasche hatten
und jetzt leer ausgehen, die bayerische Stuhl-Tombola anfechten
werden. So viel ist sicher: Das Informationsbedürfnis der meisten
Menschen wird angesichts von 50 zur Verfügung stehenden
Reporterplätzen hinreichend gestillt. Doch darum geht es nicht.
Vielmehr geht es darum, dass der Ausschluss bestimmter Teile der
Medienöffentlichkeit rechtsstaatlich zumindest fragwürdig ist. Und
das Letzte, was sich die Bundesrepublik im Zusammenhang mit dem
NSU-Prozess leisten kann, ist der Verdacht, die Gerichtsbarkeit könne
bei der Strafverfolgung von Rechts-Terror nicht die gleiche
Entschlossenheit und Konsequenz an den Tag legen wie vor knapp vier
Jahrzehnten im Umgang mit dem Bader-Meinhof-Terror. Fußnote: 1975
wurde auf dem Gelände der Stuttgarter Justizvollzugsanstalt für 12
Millionen D-Mark eine Mehrzweckhalle errichtet, um dort den
Mitgliedern der Rote Armee Fraktion den Prozess zu machen. Aus
Sicherheitsgründen. Aber eben auch mit jeder Menge Sitzplätzen. von
Carsten Beckmann
Originaltext: Oberhessische Presse Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/108117 Pressemappe via RSS : http://www.presseportal.de/rss/pm_108117.rss2
Pressekontakt: Oberhessische Presse Anja Luckas Telefon: (0)6421 / 409-310 nachrichten@op-marburg.de
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