04.01.2018 13:29:00

Niki-Verkauf - Insolvenzgericht: Jeder Niki-Flug hing an Berlin

Im Rechtsstreit um die Niki-Insolvenz und damit letztlich über den Niki-Verkauf hat es am Donnerstag eine erste Gerichtsentscheidung gegeben. Das deutsche Amtsgericht Berlin-Charlottenburg hielt an seiner Zuständigkeit als Insolvenzgericht fest. Einer Beschwerde des Fluggastportals Fairplane wurde nicht stattgegeben. Nun geht es in der nächsten Instanz am Landgericht Berlin weiter.

Fairplane hält ein deutsches Gericht für nicht zuständig, weil sich der Sitz von Niki in Wien-Schwechat befindet. Fairplane verlangte demnach, dass ein eigenes Insolvenzverfahren in Österreich geführt wird.

Die Berliner Richter am Amtsgericht widersprachen dieser Auffassung. Weil der Mittelpunkt der hauptsächlichen Interessen Nikis nicht in Wien war, sondern in Berlin, sei Charlottenburg zuständig.

In dem Verfahren sei zu berücksichtigen, "dass die wesentlichen Unternehmensfunktionen der Schuldnerin in Berlin" angesiedelt seien, argumentierten die Richter heute. Dazu wurde ausdrücklich auch auf den Insolvenzantrag verwiesen.

"Ohne die Tätigkeiten in Berlin hätte die Schuldnerin keinen einzigen Flug durchführen können", so die Richter in ihrer Begründung heute. In diesen Bereichen seien in Berlin wenigstens rund 140 Arbeitnehmer der Air Berlin-Gruppe für die Schuldnerin tätig." Und von wöchentlich 176 Niki-Abflügen aus Deutschland und Österreich seien 156 (88 Prozent) von Deutschland ausgegangen.

Weiters heißt es: Soweit Tickets mit ... HG (Niki-) Flugnummer ausgestellt wurden, habe die Schuldnerin in hinreichendem Maße belegt, dass Niki-Passagiere bei ihrer Buchung erkennbar einen Vertrag mit Air Berlin und nicht mit Niki abgeschlossen haben.

Niki hatte laut Insolvenzantrag "Flüge durchzuführen, die ihr von Air Berlin vorgegeben" worden seien. Für den österreichischen Ableger erledigte Air Berlin wesentliche operative Arbeiten wie Flugplanung, Preisgestaltung, Budgetplanung, Verträge mit Reiseveranstaltern, Kundenakquise und Marketing. Auch die Rechtsabteilung war in Berlin.

Niki hat am 13. Dezember Insolvenz angemeldet, die Flugzeuge blieben ab dem 14. Dezember am Boden. Insolvenzverwalter Lucas Flöther hat gewarnt, der Vertrag zum Verkauf von Niki an die British-Airways-Mutter IAG könnte gegenstandslos werden, sollte die Gerichts-Zuständigkeit wechseln.

Nun muss das Landgericht Berlin als Beschwerdeinstanz entscheiden. Ein Termin dafür stehe noch nicht fest, es werde aber "kurzfristig" darüber befinden, weil Eile geboten sei, berichteten deutsche Agenturen. Die Zeit drängt abermals, weil durch juristischen Verzögerungen der Verkauf von Niki durch die britisch-spanische Holding IAG bzw. deren Billigflugtochter gekippt werden könnte und Niki dann auf jeden Fall das Geld ausgeht. Der Kaufvertrag mit IAG - die schon ab Jänner den Niki-Betrieb finanzieren sollte - wurde kurz vor Silvester unterschrieben.

(Schluss) rf/itz

ISIN GB00B128C026 WEB http://www.airberlin.com http://www.flyniki.com

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