17.04.2015 19:42:39
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neues deutschland: Vorratsdatenspeicherung ermöglicht Erstellung von Bewegungsprofilen
Diese hatte Bundesjustizminister Heiko Maas allerdings am Mittwoch bei der Vorstellung der Leitlinien für eine zukünftige Vorratsdatenspeicherung explizit ausgeschlossen. Kurze Speicherzeiten von vier Wochen würden die »die Erstellung von Profilen schon von vornherein ausschließen«.
Andre Meister, Redakteur des IT- und Datenschutz-Portals netzpolitik.org, bewertet diese Formulierungen als »Beruhigungspille für die Bevölkerung«. So würde in vier Wochen von jedem Smartphone-Besitzer in Deutschland bis zu 20000 Mal der Aufenthaltsort gespeichert. Auch die Zusage des Justizministers, nur Abfragen einzelner Standorte zuzulassen, lässt er nicht gelten, da das Gesetz nur die Speicherung der Daten, nicht aber den Zugriff regele. Es könnte zu einem "lückenlosen und minutengenauen Bewegungsprofil der gesamten Bevölkerung« kommen.
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