22.05.2019 20:17:42
|
neues deutschland: Schwieriges Wohneigentum - Kommentar zu BGH-Urteilen zum Mietrecht
Mit der Härtefallklausel liefert der Gesetzgeber gerade diejenigen den Mühlen der Justiz aus, denen nicht ganze Häuser gehören, sondern oft nur eine einzige Wohnung. Ein Immobilienkonzern oder eine Wohnungsgenossenschaft werden kaum auf Eigenbedarf klagen, einmal ganz abgesehen davon, dass sie Mieter unterschiedlich stark schützen. Das aktuelle Urteil aus Karlsruhe liefert ein weiteres Argument dafür, dass aber auch Eigentumswohnungen Einzelner nicht unbedingt eine gute Lösung der Wohnraumfrage bieten.
Das Mindeste, was passieren müsste, ist eine Veränderung der rechtlichen Leitplanken - danach sollte nicht die gesamte Großfamilie des Vermieters bis ins x-te Glied von der Eigenbedarfskündigung profitieren können. Auch ein bestimmtes Lebensalter oder eine lange Wohndauer der Mieter könnten als Härtefall definiert werden. Solange es solche Kriterien nicht gibt, bleibt allen Streitparteien weiterhin der bittere und nun noch aufwendigere Gang vor Gericht.
OTS: neues deutschland newsroom: http://www.presseportal.de/nr/59019 newsroom via RSS: http://www.presseportal.de/rss/pm_59019.rss2
Pressekontakt: neues deutschland Redaktion
Telefon: 030/2978-1722
Wenn Sie mehr über das Thema Aktien erfahren wollen, finden Sie in unserem Ratgeber viele interessante Artikel dazu!
Jetzt informieren!