28.12.2013 05:15:00
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Neue Westfälische (Bielefeld): NRW muss Daten über Steuerhinterzieher offenlegen Verwaltungsrichter bestätigen Auskunftsanspruch der Zeitung "Neue Westfälische" (Bielefeld)
In der mündlichen Verhandlung machte der Gerichtspräsident Andreas Heusch jetzt deutlich, dass eine Auskunftsverweigerung im Hinblick auf den besonderen grundrechtlichen Schutz der Presse- und Rundfunkfreiheit nicht gerechtfertigt ist. Das Steuergeheimnis werde durch die Auskünfte nicht tangiert.
Ein Redakteur der Zeitung hatte das Finanzministerium um Auskunft über die Anzahl der in Ostwestfalen-Lippe erstatteten Selbstanzeigen mit Bezug zur Schweiz gebeten. Das Land verweigerte diese zunächst. Die Verhältnisse in den einzelnen Regionen seien sehr unterschiedlich, Vergleiche daher "nicht sachgerecht". Außerdem würden die Auskünfte schwebende Verfahren behindern und das Steuergeheimnis verletzen.
Das sah das Verwaltungsgericht anders. Nach zweistündiger Verhandlung und einem eindeutigen Hinweis des Kammervorsitzenden zum Grundrecht der Pressefreiheit, beugte sich die Landesregierung und erklärte sich bereit, den Auskunftsanspruch zu erfüllen. "Es lohnt sich, bei journalistischen Recherchen gegenüber Behörden hartnäckig zu bleiben", sagte der Bielefelder Rechtsanwalt Ralf Petring. Er hatte in dem Verfahren die Interessen der "Neuen Westfälischen" vertreten.
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