27.02.2018 22:33:42
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Neue Westfälische (Bielefeld): Kommentar Zinsforderung des Finanzamts rechtmäßig Gerecht ist anders Ralf Müller
Bielefeld (ots) - Man kann sich des Eindrucks nicht erwehren, dass
die Finanzgerichtsbarkeit immer dann vor steuerzahlerfreundlichen
Entscheidungen zurückschreckt, wenn es um viel Geld für den Staat
geht. So war es schon beim Streit um die lächerlich geringe
Pendlerpauschale und so ist es jetzt bei den gesetzlichen Zinsen.
Während alle Welt beklagt, dass Zinsen so gut wie nicht mehr
existierten und Sparer, Rentenfonds und Stiftungen in Probleme
geraten, halten die Richter des Bundesfinanzhofs (BFH) einen
gesetzlichen Zins von sechs Prozent für eine "realitätsgerechte
Abbildung" des Zinsgeschehens im Lande. Bei der Beurteilung, ob sechs
Prozent Zinsen aus dem Rahmen fallen, orientiert sich der BFH
erstaunlicherweise als Obergrenze an den Wucher-Überziehungszinsen
der Banken aus dem Jahr 2014, die bis zu 14,7 Prozent reichten (und
drastisch reduziert wurden). Fazit: So lange der Staat nicht
unverschämter ist als die unverschämtesten Banken, ist alles gut.
Zugegeben: Das Finanzamt zahlt auch Erstattungszinsen in gleicher
Höhe. Die sind aber zu versteuern. Übrigens hat es das Finanzamt in
der Hand, nach eigenem Gusto Zinsen in beliebiger Höhe zu
produzieren, indem es Steuererklärungen jahrelang liegen lässt. Es
komme nicht auf die Ursachen einer späten oder verzögerten
Steuerfestsetzung an, urteilte der BFH. Gerecht ist anders. Wie sagte
der Richter, der das Urteil gefällt hat: Ein "Störgefühl",
"Ärgerlichkeit" oder "Bauchweh" seien zu wenig, um Änderungen zu
begründen. Für das Gerechtigkeitsgefühl gilt dies wohl auch.
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