12.01.2014 20:20:00
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Neue Westfälische (Bielefeld): Kommentar: Sozialleistungen für Zuwanderer Grenzen der Großzügigkeit Knut Pries, Brüssel
Bielefeld (ots) - Wer nur auf die Schlagzeilen der vergangenen
Wochen schaut, könnte den Eindruck bekommen, in der Brüsseler
Europa-Zentrale laufe die Generalmobilmachung gegen das
wirtschaftlich derzeit erfolgreichste EU-Land, Deutschland. Kurz vor
Weihnachten nahmen die Gralshüter des freien Wettbewerbs die deutsche
Energiepolitik unter Beschuss, kurz danach ist das Sozialrecht dran
freier Zugang aller EU-Bedürftigen zu den Segnungen des deutschen Wohlfahrtsstaates! Doch davon kann bei näherem Hinsehen keine Rede sein. Die EU-Kommission agiert mitunter politisch reichlich unbedarft. Aber so blind ist sie nicht, dass sie es vier Monate vor der Europawahl darauf anlegen würde, mit einer Kampagne für grenzenlose Großzügigkeit im Umgang mit arbeitslosen EU-Bürgern den Rechtspopulisten weitere Sympathisanten zuzutreiben. Die Vorbehalte kommen vielmehr in diesem Fall aus Luxemburg: Das dortige EU-Gericht hat Zweifel an der deutschen Regelung, die arbeitslosen EU-Ausländern pauschal Hartz-IV-Mittel verwehrt. Diese Zweifel sind nicht neu, sondern in bereits ergangenen Urteilen nachzulesen. Selbst wenn sie gewollt hätte, hätte die Kommission in ihrer Stellungnahme zum jüngsten Fall die vorliegende Rechtsprechung nicht einfach ignorieren können. Mehr Druck ist nicht zu erwarten - bis auf weiteres. Denn die widersprüchlichen Urteile deutscher Gerichte haben einen Mangel an Rechtssicherheit offenkundig werden lassen, der nicht andauern darf. Die Balance zwischen Freizügigkeit des Einzelnen und zulässigen Vorkehrungen gegen Überbeanspruchung der Sozialsysteme wird zwar viel beschworen, ist aber weder juristisch noch praktisch bislang geleistet. Ob und wann bei der fälligen Präzisierung auch das deutsche Sozialrecht korrigiert werden muss, ist völlig offen.
freier Zugang aller EU-Bedürftigen zu den Segnungen des deutschen Wohlfahrtsstaates! Doch davon kann bei näherem Hinsehen keine Rede sein. Die EU-Kommission agiert mitunter politisch reichlich unbedarft. Aber so blind ist sie nicht, dass sie es vier Monate vor der Europawahl darauf anlegen würde, mit einer Kampagne für grenzenlose Großzügigkeit im Umgang mit arbeitslosen EU-Bürgern den Rechtspopulisten weitere Sympathisanten zuzutreiben. Die Vorbehalte kommen vielmehr in diesem Fall aus Luxemburg: Das dortige EU-Gericht hat Zweifel an der deutschen Regelung, die arbeitslosen EU-Ausländern pauschal Hartz-IV-Mittel verwehrt. Diese Zweifel sind nicht neu, sondern in bereits ergangenen Urteilen nachzulesen. Selbst wenn sie gewollt hätte, hätte die Kommission in ihrer Stellungnahme zum jüngsten Fall die vorliegende Rechtsprechung nicht einfach ignorieren können. Mehr Druck ist nicht zu erwarten - bis auf weiteres. Denn die widersprüchlichen Urteile deutscher Gerichte haben einen Mangel an Rechtssicherheit offenkundig werden lassen, der nicht andauern darf. Die Balance zwischen Freizügigkeit des Einzelnen und zulässigen Vorkehrungen gegen Überbeanspruchung der Sozialsysteme wird zwar viel beschworen, ist aber weder juristisch noch praktisch bislang geleistet. Ob und wann bei der fälligen Präzisierung auch das deutsche Sozialrecht korrigiert werden muss, ist völlig offen.
OTS: Neue Westfälische (Bielefeld) newsroom: http://www.presseportal.de/pm/65487 newsroom via RSS: http://www.presseportal.de/rss/pm_65487.rss2
Pressekontakt: Neue Westfälische News Desk Telefon: 0521 555 271 nachrichten@neue-westfaelische.de
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