02.01.2014 20:54:58

Neue Westfälische (Bielefeld): Kommentar Möglichkeit der Selbstanzeige für Steuersünder Anreiz HUBERTUS GÄRTNER

Bielefeld (ots) - Wer eine Straftat begangen hat, soll eine schuldangemessene Strafe erhalten. Dieser Grundsatz wird allgemein akzeptiert, er ist ein Pfeiler des demokratischen Rechtsstaats. Auch Steuerhinterzieher sind Straftäter, doch für sie gilt bislang eine Ausnahme. Falls sie sich rechtzeitig selbst anzeigen, bleiben sie ganz ohne Strafe. Voraussetzung ist zudem, dass sie umfänglich auspacken und ihre Steuerschuld nebst Hinterziehungszinsen und etwaigen Zuschlägen bezahlen. Vertreter der reinen strafrechtlichen Lehre, einige Politiker zudem, wollen die strafbefreiende Wirkung einer Selbstanzeige für Steuersünder komplett abschaffen. Steuersündern dürfe kein Privileg zukommen, denn sie würden den Staat
und damit uns alle - betrügen, lautet hier das Argument. Auf der anderen Seite steht hingegen ein pragmatisch-pekuniäres. Die strafbefreiende Wirkung ist ein großer Anreiz. Gäbe es ihn nicht, würde es nach Einschätzung von Experten kaum mehr Selbstanzeigen von Steuersündern geben, und dem Staat ginge viel Geld verloren. Rund 3,5 Milliarden Euro soll der deutsche Fiskus in den letzten Jahren aus nachversteuerten Einkünften auf Grund von Selbstanzeigen eingenommen haben. Das ist ein großer Batzen. Vor diesem Hintergrund erscheint es allenfalls sinnvoll, die Bedingungen für die strafbefreiende Wirkung einer Selbstanzeige etwas zu verschärfen.

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