02.07.2014 21:01:58
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Neue Westfälische (Bielefeld): Kommentar Haushaltssperre und Stellenabbau Fatale Wirkung BERNHARD HÄNEL
Bielefeld (ots) - Es ist Mode geworden in deutschen Parlamenten,
Gesetze zu beschließen, von denen man begründet ahnt, dass sie vor
einem Verfassungsgericht nicht bestehen können. Die Große Koalition
von 2005 bis 2009 tat es, die anschließende Koalition von CDU/CSU und
FDP tat es ebenso. Insofern ist die NRW-Landesregierung in "guter
Gesellschaft", die bereits zum vierten Mal vom Verfassungsgerichtshof
korrigiert wurde. Mit Rücktrittsforderungen an Hannelore Kraft sollte
man daher vorsichtig sein. Doch deren Kabinett hat es schon dreist
getrieben, als sie gegen den Rat der Verfassungsrechtler ein
Besoldungsgesetz beschließen ließ, das den Grundsätzen des im
Grundgesetz verankerten Berufsbeamtentums zuwiderlief. Spätestens
nach der Anhörung im Landtag hätte Kraft ihren Finanzminister
anweisen müssen, im Haushalt zumindest Vorsorge für die Umsetzung
einer umfassenden Besoldungsanpassung zu treffen. Andere, etwa der
Herforder Kämmerer, taten dies. Er preiste die Besoldungserhöhung in
seinen Haushalt ein und muss jetzt keine neuen Löcher stopfen. Weil
Finanzminister Walter-Borjans das nicht tat, verhängt er eine
Haushaltssperre und droht mit einer Entlassungswelle. Die Wirkung ist
fatal. In der Öffentlichkeit wird damit der Eindruck erweckt, dass
das gerichtlich bestätigte Teilhaberecht der Beamten an der
Einkommensentwicklung Grund der Haushaltskalamitäten der
Landesregierung ist. Beamtenbashing ist die schlechteste aller
denkbaren Reaktionen. Da wird so getan, als ob der öffentliche Dienst
sich vor qualifizierten Bewerbern nicht retten könnte. Das Gegenteil
ist der Fall. Wer wird noch Richter, wenn Anwaltsgehilfen großer
Kanzleien das gleiche Gehalt beziehen? Und die Polizei hat
Schwierigkeiten, Abiturienten zu gewinnen. Dabei liegen die Dinge
ganz einfach: Die Fürsorgepflicht des Staates für die Beamten ist der
Ersatz für deren Verzicht auf das Streikrecht. Und Fürsorge heißt
angemessene Besoldung.
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