10.07.2014 20:20:59

Neue Westfälische (Bielefeld): KOMMENTAR EU-Urteil zum Sprachtest von Ausländern Grobschlächtig knut pries, brüssel

Bielefeld (ots) - Das Urteil der EU-Gerichts zum Deutschlandtest für Ausländer ist formal sehr eng ausgerichtet. Unmittelbar besagt es für die deutschen Vorschriften ("kein Deutsch, kein Nachzug zum Ehemann") lediglich: So einfach, so bürokratisch-schematisch, darf man es sich nicht machen. Auf den Fall bezogen heißt das: Frau Dogan, eine Türkin, die nicht lesen und schreiben kann, darf zu ihrem Mann nach Deutschland. Es wäre ja auch noch schöner. Frau Dogan kann Kenntnisse in der Schriftsprache auch in ihrer Heimat nicht vorweisen. Mehr als zwei Millionen Bundesbürger, des Schreibens weitgehend unkundig, können es ebenfalls nicht. Das deutsche Aufenthaltsrecht, das die Möglichkeit von körperlicher oder geistiger Behinderung durchaus in Rechnung stellt, hat den Analphabetismus schlicht vergessen. Sprache ist ein wichtiges Mittel, ja die Voraussetzung für Integration. Der Sprachtest aber ist ein grobschlächtiges Instrument zum Vollzug dieser Notwendigkeit.

OTS: Neue Westfälische (Bielefeld) newsroom: http://www.presseportal.de/pm/65487 newsroom via RSS: http://www.presseportal.de/rss/pm_65487.rss2

Pressekontakt: Neue Westfälische News Desk Telefon: 0521 555 271 nachrichten@neue-westfaelische.de

Eintrag hinzufügen
Hinweis: Sie möchten dieses Wertpapier günstig handeln? Sparen Sie sich unnötige Gebühren! Bei finanzen.net Brokerage handeln Sie Ihre Wertpapiere für nur 5 Euro Orderprovision* pro Trade? Hier informieren!
Es ist ein Fehler aufgetreten!