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21.06.2016 21:02:39

Neue Westfälische (Bielefeld): Karlsruhe billigt EZB-Politik Gütesiegel statt Sargnagel Hannes Koch, Berlin

Bielefeld (ots) - Die Bombe nicht explodieren lassen - für diese Option hat sich das Bundesverfassungsgericht entschieden. Das oberste deutsche Gericht winkte das Anleihekaufprogramm der Europäischen Zentralbank (EZB) durch - mit gewissen Einschränkungen. Insgesamt stehe das Programm nicht im Widerspruch zum Grundgesetz, lautet das Karlsruher Urteil. Europa kann aufatmen. Die Kläger hatten argumentiert, mit der Ankündigung von 2012, die Eurokrise notfalls durch den Kauf von Staatsanleihen einzudämmen, habe EZB-Präsident Mario Draghi seine Kompetenzen überschritten und die Rechte des Bundestages verletzt. Die Zurückweisung dieser Position beinhaltet jedoch auch eine politische Entscheidung. Sicher überlegten die Richter: Was passiert praktisch, wenn wir gegen die EZB urteilen? Gut möglich, dass das zu einem großen Durcheinander geführt hätte. Dann stünde das Bundesverfassungsgericht gegen den Europäischen Gerichtshof, der der Zentralbank Rückendeckung gegeben hatte. Gemeinsame Politik in Europa wäre noch schwieriger. Auch eine neue Wirtschaftskrise hätte das Ergebnis sein können. Die Jagd der Finanzinvestoren auf schwache Regierungen in Euroland begänne erneut. Wahrscheinliche Folgen: höhere Zinsen für Staatsanleihen, steigende Staatsverschuldung, neue Rettungsprogramme und explodierende Kosten auch für Deutschland. Gut, dass das Verfassungsgericht beigedreht ist. Es hat der EZB keinen Sargnagel verpasst, sondern ein Gütesiegel verliehen. Und es hat insgesamt für Europa geurteilt.

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