26.02.2014 22:13:01
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Neue OZ: Kommentar zu Urteile / Wahlen / EU
Die Verfassungsrichter in Karlsruhe haben die Drei-Prozent-Hürde für die Europawahl in Deutschland mit der Begründung gekippt, alle Parteien müssten die gleichen Chancen haben. Das mag rechtskonform sein. Doch es ist eine grausige Vorstellung, die NPD könnte bald deutsche Wähler in dem supranationalen Gremium vertreten.
Und nicht nur das: Mandate im EU-Parlament sind verbunden mit Zuschüssen und Mitarbeiterstellen. Splitterparteien, die in Deutschland zu Recht keinen Fuß an den Boden bekommen, werden unnötig aufgewertet - und das auf einer Ebene, die immer stärker in die nationale Gesetzgebung eingreift.
Darüber hinaus offenbart die gestürzte Drei-Prozent-Hürde das Dilemma der EU insgesamt. Auf der einen Seite beansprucht sie durch politische Entscheidungen zunehmend mehr Einfluss auf alle Lebensbereiche. Auf der anderen Seite bereitet es ihr immer wieder Probleme, dass sie ein riesiges, heterogenes Gebilde einzelner Nationalstaaten ist, die neben europäischen Gesetzen eigenen Regeln folgen.
Denn zwingend notwendig wäre eine europaweit einheitliche Sperrklausel, die eine ausufernde Zersplitterung des Parlaments verhindert. Diese gibt es bisher nicht, weil die Wahlsysteme der Mitgliedstaaten zu unterschiedlich sind. Eine allgemeingültige Zugangshürde für Parteien würde das Parlament jedoch aufwerten und nicht mehr von der Rechtslage in einzelnen Ländern abhängig machen.
Franziska Kückmann
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