11.09.2013 22:14:59

Neue OZ: Kommentar zu Prozesse / Schulen / Religion

Osnabrück (ots) - Lebensnahe Urteile

Die Richter am Bundesverwaltungsgericht in Leipzig haben zwei pragmatische Entscheidungen zum Verhältnis von Glaubensfreiheit und Schulbesuch getroffen. Damit haben sie eine größere Rechtssicherheit geschaffen, und das ist erfreulich. Zu entscheiden hatten die Juristen über die Teilnahme eines muslimischen Mädchens am Schwimmunterricht und über den Besuch des Films "Krabat" durch einen jungen Anhänger der Zeugen Jehovas. Diese beiden Fälle wirken auf den ersten Blick sehr verschieden, doch jedes Mal ging es um eine wichtige Abwägungsfrage: Sowohl der Erziehungsauftrag des Staates als auch die Religionsfreiheit sind in Deutschland wertvolle Güter, die allerdings immer wieder miteinander kollidieren. Doch auch strenggläubige Eltern müssen wissen: Sosehr ihre Belange berücksichtigt werden, unbegrenzt gelten sie nicht. Und ein simpler Kompromiss ist oft nicht möglich.

Die Richter haben zum Schwimmunterricht und zum Kinofilm, in dem es um schwarze Magie geht, lebensnahe Urteile gefällt. Dabei geben sie der Pflicht zur Teilnahme den Vorrang. Das ist gut so und sollte nach dem langen Rechtsstreit von allen akzeptiert werden. Denn würden die Schulen auf sämtliche religiösen Belange ihrer Schüler absolute Rücksicht nehmen, wäre der Unterricht schwierig bis unmöglich. Zugleich wäre die Gefahr von Parallelgesellschaften größer und die Integration schwieriger.

Christof Haverkamp

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