13.01.2014 22:15:01
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Neue OZ: Kommentar zu Prozesse / Ernährung
Seit ihrer Gründung 1964 hat die Stiftung Warentest mehr als 100 000 Produkte geprüft. Dabei hat sie nicht selten auch schlechte Noten vergeben. Nun haben die Richter des Landgerichts München den Warentestern selbst ein "Mangelhaft" ins Zeugnis geschrieben. Die kritische Bewertung einer Vollmilch-Nuss-Schokolade des Herstellers Ritter Sport wurde verboten.
Das ist nicht nur eine schwere Niederlage für die Warentester. Millionen Bundesbürger haben ihren Testergebnissen immer wieder vertraut. Wenn das Urteil Bestand hat, könnte das eine wichtige Bastion des Verbraucherschutzes in Deutschland in ihren Grundfesten erschüttern. Vor allem deshalb ist eine vollständige Aufklärung des Sachverhalts dringend notwendig. Die Warentester können Vertrauen nur zurückgewinnen, wenn es ihnen gelingt, den Vorwurf der Richter zu entkräften, sie hätten bei ihrer Berichterstattung eine unzulässige und unfaire Unschärfe in Kauf genommen.
Letztlich geht es in der Auseinandersetzung um die Frage, wie ein Stoff hergestellt werden darf, damit er nach der Aromen-Verordnung als natürliches Aroma gilt. Die kann allerdings wohl nur beantwortet werden, wenn der Herstellungsprozess des Geschmacksstoffes von seinen Produzenten vollständig offengelegt wird. Wenn das - wie von Warentest behauptet - tatsächlich bisher noch nicht geschehen ist, ist es höchste Zeit, das nachzuholen.
Waltraud Messmann
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