10.03.2014 22:13:00
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Neue OZ: Kommentar zu Prozesse / Affären / Glaeseker
Noch steht die endgültige Entscheidung der Richter aus, doch dass sich Verteidigung und Staatsanwaltschaft auf eine Einstellung des Verfahrens im Fall Glaeseker verständigt haben, ist ein Akt der Vernunft. Die bisherige Beweisaufnahme hat zwar einiges aufgehellt, aber dass bei der Organisation des Nord-Süd-Dialogs tatsächlich Korruption im Spiel gewesen ist, wurde in keiner Weise belegt. Auch durch die Vernehmung von noch so vielen weiteren Zeugen hätte sich dieser Vorwurf wohl kaum erhärten lassen. Das haben offenbar auch die Anklagevertreter erkannt und nicht stur auf einer endlosen Fortsetzung des Prozesses bestanden, wohl aber auf einer saftigen Geldauflage.
Glaeseker und der mitangeklagte Partymanager Manfred Schmidt werden die Einstellung des Verfahrens gegen eine kräftige Zahlungsverpflichtung ebenfalls gutheißen können. Sie haben dann zwar keinen Freispruch erreicht, sind aber auch nicht verurteilt und gelten weiter als nicht vorbestraft. Eine Fortsetzung des Verfahrens hätte ihre ohnehin schon beträchtlichen Anwaltskosten noch mehr in die Höhe schnellen lassen, und das bei ungewissem Ausgang. Eine allseits akzeptierte Einstellung hätte im Übrigen einen Vorteil: Rechtssicherheit. Im Fall Wulff hingegen setzt sich trotz des Freispruchs für den früheren Präsidenten die Hängepartie wegen der eingelegten Revision fort.
Hans Brinkmann
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