12.04.2013 22:14:59
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Neue OZ: Kommentar zu Justiz / Wulff
Die Anklageerhebung gegen den ehemaligen Bundespräsidenten Christian Wulff ist ein Segen für den Rechtsstaat und die logische Folge der Ermittlungen. Selbst wenn es nur noch um 700 Euro geht. Bei der entscheidenden Frage, ob das Verhalten von Wulff eventuell strafbar war, darf die Höhe des Betrages keine Rolle spielen. Allein das inzwischen von ihm ausgeschlagene Angebot der Staatsanwaltschaft Hannover, die Anklage wegen Bestechlichkeit gegen Zahlung von 20 000 Euro einzustellen, war eine Ungeheuerlichkeit. Da hilft auch der Verweis auf die Strafprozessordnung nicht, die diese Möglichkeit zulässt. Bei wem, wenn nicht bei Wulff, dem ehemals höchsten Repräsentanten des deutschen Staates, besteht ein öffentliches Interesse an der Aufklärung der Vorwürfe?
Hat er sich nun bestechen lassen oder nicht? Wulff bestreitet dies nach wie vor mit Vehemenz. Die Staatsanwaltschaft ist vom Gegenteil überzeugt. Eine mögliche Einigung der Parteien im Vorfeld gehört zum Glück der Vergangenheit an. Eine Ohrfeige für die Ermittler wäre es, wenn das zuständige Landgericht Hannover den "hinreichenden Tatverdacht" gegen Wulff nicht erkennt, die Anklage nicht zulässt und es zu keiner Hauptverhandlung kommt. Denn dies impliziert eine Bankrotterklärung für die Arbeit der ermittelnden Staatsanwälte. Am Ende sollte ein Urteil im Namen des Volkes stehen.
Berthold Hamelmann
Originaltext: Neue Osnabrücker Zeitung Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/58964 Pressemappe via RSS : http://www.presseportal.de/rss/pm_58964.rss2
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