06.09.2013 22:15:04
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Neue OZ: Kommentar zu Gericht / Kreis Emsland / Gemeinde Börger
Das Selbstverwaltungsrecht der Kommunen ist ein hohes Gut. Nicht von ungefähr ist es durch die Verfassung geschützt. Da bedarf es schon starker Gründe, wenn eine Aufsichtsbehörde als Verwaltungsinstanz in die Souveränität vom Volk gewählter Mandatsträger eingreift.
War die Entmachtung der Ratsspitze in Börger durch den Staatskommissar, den der Landkreis Emsland eingesetzt hatte, nun geboten oder ein überzogener Akt? Auf diese Frage hat das Verwaltungsgericht Osnabrück in seinem Entscheid keine Antwort gegeben. In einer ersten Andeutung seiner Urteilsbegründung, die nicht vor Mitte Oktober zu erwarten ist, hebt das Gericht rein auf formalrechtliche Fehler ab. Folgt es in seinen schriftlichen Darlegungen allein dieser Linie, bliebe das Urteil angesichts der Schwere der Vorwürfe, die der Kreis Emsland gegen die Gemeinde Börger erhebt, wenig aussagekräftig.
Die "rechtswidrige Verwendung", so der Verdacht des Kreises, von öffentlichen Geldern zugunsten einer Privatschule ist kein Pappenstiel. Erst wenn die noch offenen Fragen geklärt und die Vorwürfe vom Tisch sind, kann wieder kommunaler Frieden zwischen Börger und dem Kreis Emsland einkehren.
Klaus Dieckmann
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