10.12.2013 22:14:59
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Neue OZ: Kommentar zu Bundesgerichte / Soziales / Leiharbeit
In letzter Instanz haben die Richter am Bundesarbeitsgericht den Ball in Sachen Leiharbeit wieder in die Politik gespielt. Richtig so, da gehört er hin. Die künftige Bundesregierung und die Bundestagsabgeordneten sind gefordert, Auswüchse in der Zeitarbeitsbranche einzudämmen. Sie werden ja auch handeln. Auf neue Regelungen haben sich jedenfalls Union und SPD im Koalitionsvertrag geeinigt.
In bester Absicht führte die rot-grüne Regierung von Kanzler Gerhard Schröder 2004 Erleichterungen für die Leiharbeit im Rahmen der Agenda 2010 ein. Damit sollte deren gesellschaftliche Akzeptanz erhöht werden. Denn Zeitarbeit kann Arbeitgebern und Arbeitnehmern gleichermaßen Vorteile bringen: den Unternehmen, weil sie Auftragsspitzen schnell und unbürokratisch auffangen können - und Arbeitslosen, weil Betriebe wegen eines geringeren Risikos eher bereit sind, befristet neue Mitarbeiter einzustellen.
Doch was in der Theorie gut gemeint war, wirkte sich in der Praxis oft fatal aus, weil feste Arbeitsplätze in Leiharbeitsplätze umgewandelt wurden. Die Dauer der Beschäftigung und die Bezahlung - meist zu schlechteren Konditionen als in Stammbelegschaften - entwickelten sich immer häufiger zum Zankapfel.
Hier besteht Handlungsbedarf - jedoch nicht in der Justiz, sondern in der Politik. Schlecht wäre es jedoch, wenn zulasten der Arbeitnehmer neue Schlupflöcher genutzt würden, etwa durch Werkverträge.
Christof Haverkamp
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