23.12.2013 22:14:59
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Neue OZ: Kommentar zu Agrar / Tiere
Das massenhafte Töten männlicher Küken verstößt gegen das Tierschutzgesetz. Wirtschaftliche Erwägungen sind kein ausreichender Grund für die Entsorgung der Brüder der Legehennen durch Vergasen oder Schreddern. Die Rechtsauffassung der Staatsanwaltschaft Münster, die zum Verbot in Nordrhein-Westfalen geführt hat, ist plausibel. Die gängige Praxis in Brütereien ist damit illegal und die Abwägung von wirtschaftlichen Interessen und ethischen Aspekten hinfällig.
Das ändert aber nichts an dem Dilemma der Landwirtschaft im Bereich Legehennen: Der gesamte Wirtschaftszweig steckt in einer Sackgasse. Ein sofortiges Verbot in Niedersachsen hätte existenzbedrohende Auswirkungen, denn noch gibt es keine praktikable Lösung, was mit den männlichen Küken passieren soll. Alternativen wie die Geschlechtserkennung im Ei oder das Zwei-Nutzungs-Huhn haben noch keine Marktreife erreicht. Daran ändert auch ein Verbot nichts. Es kann aber in Kombination mit einer großzügig bemessenen Übergangsfrist dazu beitragen, dass die Suche nach einer Lösung beschleunigt wird.
Denn an der Umstellung führt kein Weg vorbei. Nicht alle Unternehmen werden diesen kostenintensiven Prozess mitgehen können. Aber das ist der Preis, den Recht und Gesetz fordern. Und den werden niedersächsische Brütereien aufgrund ihrer Größe eher zahlen können als andere.
Dirk Fisser
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