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11.08.2016 09:17:00

"Negativzinsen" bei Krediten - VKI gewann Prozess auch gegen BKS

Im Streit um Zinsklauseln im allgemeinen und dabei um "Negativzinsen" im besonderen, die Banken nicht an ihre Kreditnehmer weitergeben wollen, gibt es wieder ein Urteil. Diesmal wurde nach Angaben der Konsumentenschützer eine Zinsänderungsklausel der Kärntner BKS Bank (Klagenfurt) gekippt. Rechtskräftig ist das Urteil nicht.

Der Verein für Konsumenteninformation (VKI) hatte im Auftrag des Sozialministeriums die Bank geklagt. Es ging um die Verwendung einer Zinsanpassungsklausel. Wie der VKI am Donnerstag berichtete, sieht diese Klausel für die Änderung des Zinssatzes eines Kredites eine derart komplizierte Berechnungsmethode vor, dass sie das Handelsgericht Wien wegen Intransparenz nun kippte.

Darüber hinaus, so die Konsumentenschützer, bringt die Klausel die Kreditnehmer in eine nachteilige Position: Sie sieht vor, dass der Zinssatz niemals unter null Prozent sinken könne, während nach oben hin keine Obergrenze fixiert wurde. "Das verstößt gegen das gesetzliche Gebot der Zweiseitigkeit", so die Verbraucherschützer. Hier habe das Gericht ebenfalls zugunsten der Verbraucher entschieden.

Wie schwierig zu durchschauen die Zinsformel war, beschrieb der VKI so: Zur Zinssatzänderung zog die BKS den 6-Monats-Euribor, den 1-Monats-Euribor, den Passus "gewichtete Kreditzinssätzen-Neugeschäft" und die UDRB, die Umlaufgewichtete Durchschnittsrendite für Bundesanleihen heran. Zusätzlich würden unterschiedliche Stichtage bzw. Zeiträume zur Berechnung herangezogen: beim 6-Monats-Euribor sei es der Wert des vorletzten Bankwerktages des vorigen Kalenderhalbjahres, beim 1-Monats-Euribor dagegen der Monatsdurchschnittswert des letzten Monats des zuletzt abgelaufenen Kalenderquartals. Beim Indikator "gewichtete Kreditzinssätzen-Neugeschäft" bleibt in den Augen der Kläger ohnehin unklar, worauf dieser basierte. Hier habe die BKS auf die Nationalbank-Homepage verwiesen. Dort sei zwar der Indikator "Kreditzinssätze-Neugeschäft" zu finden, nicht aber der gewichtete Wert - der wäre damit selbst zu errechnen. Selber nachprüfbar sei dies für Konsumenten nicht mehr.

(Schluss) rf/kan

ISIN AT0000624705 WEB http://www.konsument.at http://www.bks.at

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