17.12.2014 20:32:59

Mitteldeutsche Zeitung: zur Erbschaftsteuer

Halle (ots) - Nach dem Gesetzgeber hat nun auch Deutschlands höchstes Gericht unterstrichen, dass der Schutz von Arbeitsplätzen in Betrieben ein hohes Gut ist - eines, das auch umfangreiche Begünstigungen von Unternehmen im Erbfall notwendig machen kann. Gleichzeitig haben die Karlsruher Richter die Bedingungen, unter denen es diese Begünstigungen laut Gesetz bislang gab, heftig kritisiert. Damit ist ihr Urteil auch eine Ohrfeige für die Große Koalition, die das Erbrecht 2008 neu geregelt hatte. Der damalige Kompromiss war schlecht gemacht, befanden die Richter. Insbesondere die mangelnden Kontrollen und Nachweispflichten stören sie. Die Verfassungsrichter fordern, dass künftig klarer die Spreu vom Weizen getrennt werden muss: Wer als Firmenerbe Vergünstigungen zulasten der Allgemeinheit erhält, muss auch der Überprüfung standhalten

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