05.04.2017 20:48:07

Mitteldeutsche Zeitung: zu Kinderehen

Halle (ots) - Nun also sollen im Ausland geschlossene Kinderehen aufgehoben und das Ehemündigkeitsalter in Deutschland von 16 auf 18 angehoben werden. Alles gut, alles geklärt? Eher nicht. Denn das Verbot der Eheschließung unter 18 und die generelle Ablehnung von Kinderehen sollte getrennt von den Fällen betrachtet werden, in denen im Ausland geschlossene Ehen bereits bestehen. Denn ein pauschales Verbot kann im Einzelfall sogar mehr Leid bringen. Es wird zu prüfen sein, ob es immer der beste Weg ist, ein geflüchtetes und traumatisiertes Paar in Deutschland auseinanderzureißen.

OTS: Mitteldeutsche Zeitung newsroom: http://www.presseportal.de/nr/47409 newsroom via RSS: http://www.presseportal.de/rss/pm_47409.rss2

Pressekontakt: Mitteldeutsche Zeitung Hartmut Augustin Telefon: 0345 565 4200

Eintrag hinzufügen
Hinweis: Sie möchten dieses Wertpapier günstig handeln? Sparen Sie sich unnötige Gebühren! Bei finanzen.net Brokerage handeln Sie Ihre Wertpapiere für nur 5 Euro Orderprovision* pro Trade? Hier informieren!
Es ist ein Fehler aufgetreten!