07.12.2018 20:47:42
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Mitteldeutsche Zeitung: zu e-evidence
Halle (ots) - Die Vorstellung, dass deutsche Internet-Unternehmen
am Ende mangels staatlicher Mitwirkungsmöglichkeiten an der
Verfolgung politischer Oppositioneller beteiligt sein könnten, die
nach deutschem Recht gar nicht strafbar ist, wäre abenteuerlich.
Nein, diese Verordnung muss nachgebessert werden. Wie bisher sollte
ein Richter den "Einbruch" in die Privatsphäre eines Verdächtigen
genehmigen. Dieses Verfahren hat sich bewährt und darf nicht gekippt
werden.
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Pressekontakt: Mitteldeutsche Zeitung Hartmut Augustin Telefon: 0345 565 4200 hartmut.augustin@mz-web.de
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