23.07.2014 16:20:58
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Mitteilung der EU Kommission zur Energieeffizienz / Energieeffizienz: Richtige Balance wichtig
Für den Zeitraum von 2020 bis 2030 schlägt die EU-Kommission ein Energieeffizienzziel von 30 Prozent vor. Mit diesem Vorgehen trägt die EU-Kommission den Interdependenzen mit den anderen beiden Energie- und Klimazielen Rechnung. Bereits Anfang des Jahres hatte die EU-Kommission ein verbindliches Treibhausgasemissionsziel von 40 Prozent und ein nur auf EU-Ebene verbindliches Erneuerbare-Energien-Ziel von 27 Prozent bis zum Jahr 2030 vorgeschlagen. OOb das vorgeschlagene Effizienzziel indikativ oder verbindlich sein soll, werden die EU-Staats- und Regierungschefs voraussichtlich bei ihrem nächsten Treffen im Oktober 2014 entscheiden.
Hans-Joachim Reck, Hauptgeschäftsführer des Verbandes kommunaler Unternehmen (VKU): "Positiv ist, dass die EU-Kommission für den Zeitrahmen 2020 bis 2030 zunächst mit Bedacht vorgeht und sowohl die außenpolitische Perspektive wie auch die Durchsetzbarkeit innerhalb der Mitgliedstaaten in ihre Überlegungen bei der Festlegung des Effizienzziels einbezogen hat." Wie sich der Europäische Rat, die neue EU-Kommission und das neue EU-Parlament dazu verhalten und welche konkreten Gesetzgebungsvorschläge die neue EU-Kommission macht, bleibt abzuwarten. Reck dazu vorab: "Für den Herbst erwarten wir vom Europäischen Rat allerdings eine klare Positionierung zu den Europäischen Energie- und Klimazielen bis 2030. Die Einführung verpflichtender Maßnahmen zur Erreichung des EU-Effizienzziels 2030 lehnen wir ab. Die Wahl der Mittel zur Erreichung des Energieeffizienzziels sollte unter Beachtung des Subsidiaritätsprinzips in die Verantwortung der EU-Mitgliedsstaaten gelegt werden. Den Mitgliedsstaaten wird so die Möglichkeit gegeben, eigene Programme aufzulegen, die nicht im Widerspruch zu bereits bestehenden Programmen stehen." Der VKU hatte sich bereits im Rahmen der Verhandlungen zur EU-Energieeffizienzrichtlinie für eine Zielfestschreibung auf europäischer Ebene und gegen verpflichtende Maßnahmen, wie zum Beispiel Energieeffizienzverpflichtungssysteme, ausgesprochen.
Der VKU hatte Anfang Mai 2014 ein Modell zur nationalen Umsetzung von Artikel 7 der bestehenden EU-Energieeffizienzrichtlinie als konstruktiven Diskussionsbeitrag vorgestellt. Dieser Artikel sieht vor, dass Energievertriebe oder -verteiler mittels Effizienzmaßnahmen Energieeinsparungen bei ihren Endkunden erzielen müssen. Alternativ können Mitgliedsstaaten die geforderten Ziele durch andere strategische Maßnahmen bei Endkunden erreichen. Von dieser Möglichkeit hat die Bundesregierung auch Gebrauch gemacht.
"Wir haben uns jeher dafür eingesetzt, die Energieeffizienzziele mittels anderer strategischer Maßnahmen zu erreichen", so Reck. Das Modell des VKU sieht vor, dass die bestehenden Instrumente, zum Beispiel Förderprogramme, weiter ausgebaut werden. Ergänzend soll ein wettbewerbliches, dezentrales Ausschreibungsmodell implementiert werden, das sich an alle relevanten Marktteilnehmer richtet und auf Freiwilligkeit beruht. "Der Energiedienstleistungsmarkt sollte sich in einem wettbewerblich organisierten Energiemarkt entfalten können. Als vornehmlich dezentraler Markt muss sich dieser Markt auch regional weiterentwickeln können. Dafür brauchen wir faire Rahmenbedingungen, die es auch den Stadtwerken als relevante Player für Energiedienstleistungen ermöglichen, sich erfolgreich einzubringen. Das schafft nicht nur mehr Energieeffizienz, sondern auch Arbeitsplätze und Aufträge in der Region", so Reck.
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