11.11.2016 18:57:37
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Michalk/Kühne: Patienten sollen besser mit Heil- und Hilfsmitteln versorgt werden
Das Heil- und Hilfsmittelversorgungsgesetz ist in der Nacht zum heutigen Freitag in erster Lesung in den Bundestag eingebracht worden. Dazu erklären die gesundheitspolitische Sprecherin der CDU/CSU-Bundestagsfraktion Maria Michalk und der zuständige Berichterstatter für Heil- und Hilfsmittel Roy Kühne:
"Die Koalition hat sich für diese Legislaturperiode vorgenommen, die Versorgung der Patientinnen und Patienten mit Heil- und Hilfsmitteln zu verbessern. Als erste große Maßnahme ist hierfür die Aktualisierung des Hilfsmittelverzeichnisses zu nennen. Nach unseren Vorstellungen soll dieses Verzeichnis entsprechend dem medizinisch-technischen Fortschritt kontinuierlich fortgeschrieben und aktualisiert werden.
Im Hilfsmittelbereich haben wir zudem vorgesehen, Qualitätsstandards bei Ausschreibungen zur Hilfsmittelversorgung einzuführen. Die Patientenrechte sollen durch Dokumentations- und Informationspflichten des Leistungserbringers gestärkt werden. Darüber hinaus stärken wir mit diesem Gesetz die Heilmittelerbringer, die ein wichtiger Wirtschaftsfaktor in unserer Gesellschaft sind. Die Bindung an die Steigerungsrate der durchschnittlichen Lohnzuwächse wird für Heilmittelerbringer über eine Dauer von drei Jahren aufgehoben. Gleichzeitig wird ein Modellvorhaben eingeführt, in dem der Therapeut direkt über Auswahl und Dauer der Therapie sowie die Frequenz der Behandlungseinheiten bestimmen kann.
Das Gesetz legt wichtige Grundlagen für Qualitätsstandards und stärkt die Patientenrechte. Auf dieser Grundlage gehen wir jetzt in die parlamentarischen Beratungen."
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