21.06.2016 21:54:47
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Merkel lobt Kompromiss zur Reform der Erbschaftsteuer
Von Andreas Kißler
BERLIN (Dow Jones)--Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) hat sich zufrieden mit der von der Großen Koalition erreichten Einigung zur Erbschaftsteuer gezeigt und betont, deren Regelungen ermöglichten der Wirtschaft eine gute Fortsetzung ihrer Geschäfte. "Wir haben viel Mühe darauf verwandt, das umzusetzen, was wir am liebsten nicht bekommen hätten, nämlich das Urteil des Bundesverfassungsgerichts", sagte Merkel beim Wirtschaftstag des CDU-Wirtschaftsrates in Berlin.
"Ich erwarte von Ihnen keine Begeisterungsstürme, aber ich glaube, dass wir es doch geschafft haben für sehr, sehr viele Fälle ... Regelungen hinzubekommen, mit denen Sie vernünftig weiterarbeiten können," sagte sie zu den CDU-nahen Unternehmern. "Insofern bin ich hier an dieser Stelle sehr zufrieden, denn es war in der Koalition nicht einfach". Zu der trotzdem nur verhaltenen Reaktion des Publikums merkte die Kanzlerin trocken an: "Nicht gepfiffen ist schon gelobt, würde ich sagen."
Union und SPD hatten sich nach monatelangem Streit auf eine Reform der Erbschaftsteuer geeinigt, die geringere Ausnahmen für Kleinunternehmen vorsieht als das derzeit geltende Recht - aber größere als zunächst geplant. Wirtschaftsverbände haben aber vor zu hohen Belastungen durch die Reform gewarnt, die der Bundestag nun bereits am Freitag beschließen will.
Die Grünen, von denen viele Kritik geübt haben, könnten das neue Gesetz allerdings noch bei der Abstimmung im Bundesrat am 8. Mai stoppen. Wird das Gesetz beschlossen, soll es rückwirkend zum 1. Juli in Kraft treten. Bis zum 30. Juni muss es eine Reform der Erbschaftsteuer geben, weil das Verfassungsgericht dem Gesetzgeber diese Frist gesetzt hat. Die Karlsruher Richter hatten die bisherigen Regelungen zu Ausnahmen für Firmenerben in Teilen verworfen.
Der vereinbarte Kompromiss sieht Korrekturen an dem Gesetzentwurf von Bundesfinanzminister Wolfgang Schäuble (CDU) vor, behält aber den von der Wirtschaft kritisierten Plan bei, auch das Privatvermögen der Unternehmer bei der Zahlung der Erbschaftsteuer auf Betriebe heranzuziehen.
Für die Einbeziehung des Privatvermögens gilt eine Freigrenze von 26 Millionen Euro. Ab einem Unternehmenswert von 90 Millionen Euro soll allerdings in jedem Fall der volle Betrag fällig werden. Erben von Betrieben mit bis zu fünf Beschäftigten müssen aber bei Fortführung des Betriebes keine Erbschaftsteuer zahlen, ohne den Erhalt von Arbeitsplätzen nachzuweisen.
Kontakt zum Autor: andreas.kissler@wsj.com
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June 21, 2016 15:24 ET (19:24 GMT)
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