08.12.2013 14:40:36

Lohndumping und Ausbeutung: EU ringt um Schutz für entsandte Arbeiter

    BRÜSSEL (dpa-AFX) - Arbeitnehmer haben Rechte auf bezahlten Urlaub, sichere Arbeitsbedingungen oder Ruhezeiten. Entsandte Arbeitnehmer, deren Firma im Ausland sitzt, sind da keine Ausnahme: Für sie gelten in Europa normalerweise die Standards ihres Gastlandes. Doch in der Praxis schuften viele unter schwierigen Bedingungen. Die EU-Arbeitsminister wollen bei ihrem Treffen heute in Brüssel bessere Kontrollmöglichkeiten schaffen - falls sie sich einigen können.

    "Missbrauch, Ausbeutung und unfairen Wettbewerb" sieht die EU-Kommission vor allem in der Baubranche. Immerhin ein Viertel der etwa 1,2 Millionen entsandten Arbeitnehmer in Europa arbeitet dort. Auch im Verkehrssektor, der Landwirtschaft oder der Computerbranche arbeiten viele Angestellte außerhalb ihres Heimatlandes.

    Um Lohndumping und Schwarzarbeit zu vermeiden, will die EU die Aufsicht verschärfen. So sollen die Entsendefirmen die Behörden zum Beispiel über Zahl und Identität ihrer Angestellten informieren und deren Einsatz dokumentieren.

    Doch hier beginnt der Streit: Einige EU-Länder wollen die Liste solcher Kontrollmaßnahmen europaweit festschreiben. Deutschland und andere Staaten wollen die Liste der erlaubten Aufsichtsmöglichkeiten hingegen nicht beschränken, damit sie bei Bedarf auf neue Tricks zwielichtiger Arbeitgeber reagieren können.

    Auch der europäische Bauarbeitergewerkschaft FIEC und der Branchenverband EFBWW ist dafür: "Eine "offene Liste" würde jedem Mitgliedsstaat erlauben, sie den unterschiedlichen und veränderlichen Formen anzupassen, die Sozialbetrug annehmen kann", schrieben die beiden Verbände jüngst in einem gemeinsamen Brief an die EU-Arbeitsminister.

    Doch wer muss überhaupt geradestehen, wenn Schwarzarbeit oder unhaltbare Arbeitsbedingungen auffliegen? Die Staaten sind sich uneins darüber, in welchen Branchen das Prinzip der sogenannten Generalunternehmerhaftung gelten soll: Dies sieht vor, dass nicht ein möglicher Subunternehmer haften muss, sondern auch dessen Auftraggeber. So will die EU verhindern, dass Angestellte etwa um den Lohn geprellt werden, weil windige Subunternehmer sich aus der Schlinge ziehen.

    Die Staaten sind sich uneinig darüber, ob sie eine solche Regelung für alle Branchen vorschreiben wollen. In Deutschland gilt das Prinzip derzeit nur für den Bausektor.

    Die Zeit drängt derweil: "Wenn es keine Einigung gibt am Montag, wird die Zeit nicht reichen, um eine Einigung (...) zu erreichen mit dem Europäischen Parlament vor den Europawahlen im nächsten Jahr", warnt der Sprecher von EU-Sozialkommissar Laszlo Andor./hrz/DP/edh

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