17.06.2014 20:57:59
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Lausitzer Rundschau: Mehr Schutz - oder mehr Wind? Die Debatte um eine Helmpflicht ist neu entbrannt
Cottbus (ots) - Das gestrige Urteil des Bundesgerichtshofes ist
eine gute Nachricht. Weil die Richter der Willkür Einhalt geboten
haben, dass sich jeder künftig bei jeder Gelegenheit mangelnde
Vorsicht vorwerfen lassen muss. Das hätte weitreichende Konsequenzen
gehabt, wenn es um die Bewertung von Schuld, Unschuld oder Mitschuld
geht. So aber hat der gesunde Menschenverstand zum Glück gegen das
peinliche Verhalten einer Versicherung obsiegt. Und nebenbei hat
Karlsruhe den Befürwortern der Helmpflicht erst einmal den Wind aus
den Segeln genommen. Auch das ist gut so. Zweifellos hat das
Verfahren die Debatte über einen verpflichtenden Kopfschutz für
Radfahrer wieder kräftig angeheizt. Sie wird schon seit Jahren
geführt. Die Sicherheitsapostel und Volksbeglücker sind hierzulande
schwer unterwegs mit ihrer typisch deutschen Haltung - wer nicht
hören will, muss fühlen. Soll heißen, wer keinen Helm aufsetzen will
beim Radeln, der muss eben dazu vom Gesetzgeber gezwungen werden.
Nein, danke. Damit das nicht falsch verstanden wird: Das Lager der
Helmfreunde hat in der Tat gute und gewichtige Argumente - bei jedem
vierten Unfall eines Radfahrers kommt es zu einer Kopfverletzung. Ein
Helm schützt, er senkt zumindest das Risiko eines schweren
gesundheitlichen Schadens. Deswegen ist es sinnvoll, ihn zu tragen.
Zumal es auf deutschen Straßen nicht gerade freundlicher und
zuvorkommender, sondern immer ruppiger und aggressiver zugeht.
Seitens der Autofahrer, aber sicherlich auch seitens vieler
Radfahrer. Die Zahl der nervenden Kampfradler ist gefühlt rapide
gestiegen. Das gehört zur Wahrheit dazu. Noch etwas:
Verantwortungsvolle Eltern sollten ihre Kinder sowieso nicht ohne
Helm fahren lassen. Allerdings muss jeder erwachsene Radfahrer
eigenverantwortlich für sich selbst entscheiden dürfen, ob er mehr
Schutz oder mehr Wind um die Ohren haben will. Die Freiheit ohne, die
sollte sich jeder nehmen können. Denn es gilt auch auf dem Zweirad
immer noch das Prinzip des mündigen Bürgers, das eine freiheitliche
Gesellschaft ausmacht. Ohnehin neigen Politik und Behörden dazu,
alles Mögliche inzwischen zu regeln und zu reglementieren. Wer andere
daher nach dem Karlsruher Urteil immer noch beharrlich mit einer
gesetzlichen Helmpflicht beglücken will, sollte daran denken, dass
womöglich jeder unter Glück etwas anderes versteht. Paragraf 1 der
Straßenverkehrsordnung besagt: "Die Teilnahme am Straßenverkehr
erfordert ständige Vorsicht und gegenseitige Rücksicht." Jeder muss
sich daher so verhalten, dass kein anderer geschädigt, behindert oder
belästigt wird. Wenn sich mehr Verkehrsteilnehmer künftig wieder
darauf besinnen würden, wäre schon viel erreicht. Mehr als mit einer
Helmpflicht.
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Pressekontakt: Lausitzer Rundschau
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