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28.06.2016 22:02:39

Lausitzer Rundschau: Bewährtes Prinzip - Mindestlohn steigt um vier Prozent

Cottbus (ots) - Seit eineinhalb Jahren gilt in Deutschland nun schon der gesetzliche Mindestlohn. Davon profitieren rund vier Millionen Arbeitnehmer. Und die Sonne scheint immer noch, und die Wirtschaft ist auch nicht untergegangen. Wer darin eine ironische Übertreibung sieht, der sei daran erinnert, dass sich die Horrorszenarien noch bis unmittelbar vor Einführung der Lohnuntergrenze geradezu überschlagen hatten. Besonders schrill tat sich seinerzeit das Münchner Ifo-Institut hervor. Gut eine Million Jobs sahen die Experten den Bach runter gehen. Bislang legt die Beschäftigung aber im Gegenteil sogar deutlich zu. Inzwischen ist der Mindestlohn zur Normalität geworden. Er hat die Arbeitswelt etwas gerechter gemacht. Damit ist das Gesetz zweifellos eine Erfolgsgeschichte. Mit der Anhebung der Lohnuntergrenze wird diese Geschichte fortgeschrieben. Auch hier gab es bis zuletzt viel Streit. Teile von Gewerkschaften und Opposition weckten Erwartungen, die den Mindestlohn zum sozialen Heilsbringer überhöhten. Neun Euro pro Stunde, oder doch gleich besser zehn oder gar zwölf. Mit wirtschaftlicher Vernunft hatte dieser Überbietungswettbewerb wenig zu tun. Mit dem Mindestlohngesetz schon gar nicht. Der Vorzug der Bestimmungen besteht ja gerade darin, dass sich alle weiteren Anpassungen jenseits der Marke von 8,50 Euro den Einflüssen der Politik entziehen (müssen). Lohnfindung ist in Deutschland Sache der Tarifparteien. Dieses Prinzip hat sich im Grundsatz bewährt. Erst, als vielerorts tariflose Zustände um sich griffen - übrigens nicht zuletzt wegen gewerkschaftlicher Schwächen - kam die Debatte um eine einheitliche Mindestbezahlung überhaupt auf. Vor diesem Hintergrund war es ein weiser Beschluss, die Lohnuntergrenzen von einer Kommission aus Vertretern von Arbeitgebern und Arbeitnehmern festlegen zu lassen. Der Tarifindex, den beide Lager als Entscheidungsgrundlage bestimmt haben, bietet dabei ein gewisses Maß an Berechenbarkeit. Er bildet die durchschnittlichen Lohnanhebungen der jüngeren Vergangenheit ab. Damit wird verhindert, dass der Mindestlohn selbst zum Schrittmacher von Tarifverhandlungen wird, dass mit ihm politisch gespielt werden kann. Und das ist gut so. Denn andernfalls wären tatsächlich Arbeitsplätze gefährdet. Man kann sich gewiss darüber streiten, ob der Tarifindex nicht auch sämtliche Tarifeinigungen abbilden muss, die vor dem Stichtag für die Mindestlohnfindung erfolgten, aber aus den verschiedensten Umständen erst danach zur Auszahlung kommen. Doch wie im aktuellen Fall lediglich ein paar Cent zusätzlich oben drauf wären den Kritikern garantiert immer noch zu wenig gewesen. Übrigens haben sich die durchschnittlichen Verbraucherpreise seit dem 1. Januar 2015 kaum erhöht. Eine Anhebung des Mindestlohns um vier Prozent kann sich da durchaus sehen lassen.

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