10.12.2013 20:49:58

Lausitzer Rundschau: Auf die Sprünge helfen - Bundesarbeitsgericht hat Grundsatzurteil zur Leiharbeit gefällt

Cottbus (ots) - Schon öfter mussten höchste Gerichte der Politik in praktischen Lebensfragen auf die Sprünge helfen. Dass sich das Bundesarbeitsgericht gestern in seinem mit Spannung erwarteten Urteil zur Leiharbeit mit vordergründigen Auflagen an die Politik zurückhielt, ist daher eher die Ausnahme von der Regel. Aber das könnte trotzdem sein Gutes haben. Denn wer sich den Koalitionsvertrag der künftigen schwarz-roten Koalition anschaut, der wird beim Thema Arbeitnehmerüberlassung sogar vergleichsweise konkret fündig. Nach der geltenden Rechtslage darf der Einsatz von Zeitarbeitern in einem Unternehmen nur "vorübergehend" erfolgen. Was das genau heißt, war bislang unklar. Union und SPD wollen die maximale Ausleihdauer nun auf 18 Monate begrenzen. Damit hat Schwarz-Rot den Erfurter Richtern gewissermaßen ein Stück Arbeit abgenommen. Spannend ist allerdings die Frage, was nach den 18 Monaten kommt. Ihre Beantwortung bleibt einem entsprechenden Gesetzgebungsverfahren vorbehalten. Zwar hat das Bundesarbeitsgericht den Anspruch von Zeitarbeitern auf eine Festanstellung verneint. Aber das bedeutet nicht, dass dem Gesetzgeber hier die Hände gebunden wären. Ursprünglich war die Leiharbeit dazu gedacht, um vorübergehende Auftragsspitzen in Unternehmen besser bewältigen zu können. In der Praxis sind daraus jedoch vielfach Arbeitnehmer zweiter Klasse geworden. Wer mindestens eineinhalb Jahre in ein und demselben Betrieb beschäftigt ist, der sollte nicht nur beim Lohn den Stammbeschäftigten gleich gestellt werden, sondern auch auf eine dauerhafte Anstellung pochen können. Wenn Union und SPD das beherzigen, hätte sich die Politik zur Abwechslung auch mal selbst auf die Sprünge geholfen.

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