20.03.2007 12:18:00

Koalition will REITs-Zustimmung des Bundesrats noch im März

BERLIN (Dow Jones)--Die Finanzexperten von Union und SPD haben sich über die letzten offenen Details für die Einführung von börsennotierten Immobiliengesellschaften (REITs) in Deutschland geeinigt und wollen das Vorhaben nun früher als geplant ins Gesetzesblatt bringen. Mit einer Fristverkürzung solle eine Zustimmung des Bundesrats bereits am 31. März erreicht werden, sagte der Unions-Finanzexperte Leo Dautzenberg am Dienstag zu Dow Jones Newswires.

   In den abschließenden Beratungen der Koalitionsexperten wurden noch einige Änderungen gegenüber dem bisherigen Entwurf vereinbart, erklärte der Obmann der CDU/CSU-Bundestagsfraktion im Bundestags-Finanzausschuss. Keine Veränderung habe es bei der geplanten Behandlung von Wohnimmobilien gegeben, sagte Dautzenberg. Laut dem rückwirkend zum 1. Januar 2007 geplanten Gesetz sollen alle vor diesem Datum erbauten Wohnimmobilien Bestandsschutz genießen und nicht in REITs einbezogen werden können.

   Dautzenberg sagte, nach den vereinbarten Änderungen solle sich die geplante Steuervergünstigung für die Immobiliengesellschaften auf die REITs beschränken und keine Offenen Immobilienfonds umfassen. Zudem solle sich die geforderte Vorbesitzfrist für die einzubringenden Immobilien auf fünf Jahre halbieren.

   Änderungen seien zudem mit Blick auf den Status des so genannten "Vor-REITs", die Abgrenzung des Immobilien-Vermögens und die geplanten Sanktionen erfolgt. So solle die Vorläufergesellschaft des REITs den geforderten Anteil von 75% Immobilienbesitz erst im Laufe des zweiten Wirtschaftsjahrs erfüllen müssen und nicht schon von Beginn an.

   Bei den Sanktionen sei ein abgestuftes Verfahren geplant, damit nicht der gesamte REIT bei Überschreitung der 10-prozentigen Höchstbeteiligungsgrenze durch einen einzelnen Anteilseigner unmittelbar seinen Status verliere. Hier sollten auch stärker Wirtschaftsprüfer einbezogen werden, sagte Dautzenberg. Klargestellt wurde nach seinen Worten auch, dass deutsche REITs sehr wohl Anteile an ausländischen Wohnimmobilien erwerben dürfen, wenn dies dort erlaubt ist. Dautzenberg kündigte an, zur Frage der Doppelbelastung bei einer REIT-Beteiligung im Ausland solle das Bundesfinanzministerium den Auftrag erhalten, "noch in diesem Jahr eine Regelung zu finden".

   Der Bundestag will das REIT-Gesetz nun laut Dautzenberg am Freitag billigen. Am Mittwoch soll ihm zuvor der Finanzausschuss zustimmen. Die angestrebte Billigung des Bundesrats könne bereits am 31. März erfolgen, wenn die Länder der Fristverkürzung zustimmten, hob der Unions-Finanzexperte hervor. Ansonsten bleibe es bei dem zuvor anvisierten Termin am 11. Mai.

   Steuerexperten und Verbandsvertreter hatten zuvor bei einer Anhörung Nachbesserungen an den Regierungsplänen zur Einführung von REITs in Deutschland verlangt. Unter anderem hatten sich ihre Forderungen auf die vorgesehene Beteiligungsgrenze von höchstens 10%, den geplanten Steuernachlass für die Auflösung stiller Reserven und die Frage einer Einbeziehung von Wohnimmobilien in das Gesetz gerichtet.

   REITs sind börsennotierte Aktiengesellschaften mit Steuervergünstigungen, die unter strengen Voraussetzungen zugelassen werden. Sie müssen 75% des Vermögens in Immobilien halten und 75% der Erträge mit Immobilien erzielen. Laut Gesetzentwurf müssen die deutschen REITs mindestens 90% ihrer Gewinne an die Anteilseigner ausschütten, wo sie mit dem persönlichen Satz versteuert werden. Hingegen werden REITs auf Gesellschafterebene von der Körperschaft- und der Gewerbesteuer befreit.

   Für Veräußerungsgewinne aus stillen Reserven, die in einen REIT eingebracht werden, ist im Rahmen einer "Exit tax" ein auf drei Jahre befristeter Steuernachlasses von 50% auf den Wertansatz vorgesehen, wenn die verkaufte Immobilie mindestens zehn Jahre zum Betriebsvermögen gehört hat. Zudem will die Regierung die direkte Beteiligung eines Anlegers an REITs auf 10% begrenzen, um das Steueraufkommen aus Vermietungs- und Verpachtungseinkünften sowie aus Grundstücksveräußerungsgewinnen zu sichern.

   Eine von Bundesfinanzminister Peer Steinbrück zunächst geplante Einbeziehung von Wohnimmobilien war auf umfangreiche Kritik in der SPD-Fraktion gestoßen. Nach dem rückwirkend zum 1. Januar 2007 geplanten Gesetz sollen deshalb alle vor diesem Datum erbauten Wohnimmobilien Bestandsschutz genießen und nicht in REITs einbezogen werden können. Nach dem 1. Januar 2007 errichtete Neubauten, die mindestens zur Hälfte gewerblich genutzt werden, sollen hingegen durch eine REIT-AG erworben werden können.

   -Von Andreas Kißler, Dow Jones Newswires, +49 (0)30 - 2888 4118,

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   March 20, 2007 07:17 ET (11:17 GMT)

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