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04.07.2024 20:28:38

IKK classic erhöht Zusatzbeitrag

ERFURT (dpa-AFX) - Mit Verweis auf eine anhaltend angespannte Finanzlage passt die Krankenkasse IKK classic ihren Zusatzbeitrag zum 1. August an. Der Verwaltungsrat beschloss am Donnerstag laut Mitteilung die Erhöhung des Zusatzbeitragssatzes um 0,49 Prozentpunkte auf 2,19 Prozent. Die Entscheidung habe man sich "nicht leicht gemacht", betonte Vorsitzender Helmut Dittke. Sie sei aber nötig, um den Rahmen für eine solide Finanzplanung zu schaffen und "weiterhin die gewohnten Leistungen anbieten zu können".

Für IKK classic-Chef Frank Hippler ist die Hauptursache für das riesige Defizit der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV), dass über Steuern zu finanzierende gesamtgesellschaftliche Aufgaben zu einem großen Teil den Beitragszahlern in der GKV aufgebürdet werden. Der Bundeszuschuss von 14 Milliarden Euro, der diese Kosten ausgleichen solle, decke "nur einen geringen Teil unserer Aufwände", kritisierte er. Aktuell fehlten in der GKV allein 9,2 Milliarden Euro, um die Ausgaben für Bürgergeldbezieher zu kompensieren.

IKK: Steuerzuschuss nicht fair verteilt

Der Verwaltungsrat forderte eine gerechtere Finanzierung der GKV. Die Benachteiligung der gesetzlich Versicherten bei der Finanzierung der Kosten für die Bürgergeldbezieher sei "nicht länger zu akzeptieren", sagte der Dittke. Die GKV erhielte aus Steuermitteln pro Bürgergeldbezieher rund 120 Euro. "Das ist bei weitem nicht kostendeckend." Werde dagegen ein Privatversicherter zum Bürgergeldempfänger, "zahlt der Staat der Versicherung dafür bis zu 420 Euro monatlich". Eine vorausschauende und für stabile Beiträge nötige Finanzplanung sei unter den aktuellen Rahmenbedingungen deutlich erschwert.

Die IKK classic ist mit rund drei Millionen Versicherten eine der großen Krankenkassen in Deutschland. Auch einige andere Kassen hatten bereits angekündigt, den - je nach Unternehmen unterschiedlich hohen - Zusatzbeitrag noch im Sommer anzuheben. Im Schnitt lag er bisher bei 1,7 Prozent. Der gesamte Beitrag umfasst daneben den allgemeinen Satz von 14,6 Prozent des Bruttolohns./mon/DP/he

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