14.07.2010 11:15:11

HUGIN NEWS/Korruptionsrisiken nehmen zu

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* Unternehmensinterne Ermittlungen versus Datenschutz * Grauzone Zuwendungen und Amtsträgerbestechung * Haftung des Compliance-Verantwortlichen

10. Handelsblatt Jahrestagung "Unternehmensrisiko Korruption" 9. und 10. September 2010, Renaissance Hotel Köln Programm:http://vhb.handelsblatt.com/korruption

Köln/Düsseldorf, 14. Juli 2010. "Die Korruptionsrisiken nehmen nicht ab. Mit der Verschärfung des internationalen Wettbewerbs nehmen sie sogar zu", erklärte Prof. Dr. Kai-D. Bussmann (Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg) im Vorfeld der 10. Handelsblatt Jahrestagung "Unternehmensrisiko Korruption" (9./10. September 2010, Köln). Erfahrungen mit internationalen Korruptionsfällen hat der MAN-Konzern. Bis Ende des Jahres will der neu eingesetzte Chief Compliance Officer, Olaf Schneider, ein einheitliches System in sämtlichen Teilkonzernen etablieren. "Ich brauche Transparenz, Durchgriff und ein eigenes Reporting", sagt Schneider gegenüber dem Handelsblatt. (30.03.2010) Olaf Schneider spricht auf der Jahrestagung über die Compliance-Strategie nach dem Schmiergeldskandal. Im Lkw- und Busgeschäft als auch in der Turbosparte schoben MAN-Mitarbeiter jahrelang das Geschäft mit illegalen Provisionen an.

Eigenermittlungen sind weiterhin rechtens "Auch nach der Reform des Bundesdatenschutzgesetzes bleiben interne Ermittlungen und Compliance zulässig - man muss allerdings genau wissen, wie und was man macht", erklärte Tim Wybitul (Mayer Brown LLP) gegenüber dem Veranstalter. Wybitul spricht auf der Tagung über Datenschutz bei internen Ermittlungen und thematisiert die Risiken bei Verstößen. Tom Woodson (Siemens AG) referiert über seine Erfahrungen bei unternehmensinternen Ermittlungen sowie die Rechte und Auskunftspflichten der Befragten. Verhaltensregeln für Unternehmen bei Eigenermittlungen diskutieren anschließend Woodson, Wybitul, Birgit Galley (Forensic Management), Dr. Mark Zimmer (Dunn & Crutcher LLP) und der Vorsitzende Prof. Bussmann.

Täterschaft des Compliance Officers mit BGH-Urteil vom 17.7.2009 möglich In seinem Urteil vom 17.07.2009 (Az. 5 StR 394/08) (BGH NJW 2009, 3173 ff.) hat der BGH erstmalig ausdrücklich die Garantenpflicht von Compliance Officers bejaht. Dr. Rolf Raum (Bundesgerichtshof) erläutert die Strafbarkeitsrisiken für Compliance-Verantwortliche im Detail. Die Folgen des BGH-Urteils für die Strafverfolgungspraxis und die Auswirkungen auf Unternehmen erörtern Galley, Dr. Hans-Hermann Aldenhoff (Simmons & Simmons), Dr. Rolf Raum (Bundesgerichtshof), Dr. Hans Richter (Staatsanwaltschaft Stuttgart) und Olaf Schneider (MAN) zusammen mit dem Plenum.

Grauzone "Zuwendungen" und Amtsträgerbestechung Die Grenze zwischen erlaubten Geschenken und unerlaubter Vorteilsgewährung erklärt Dr. Katharina Beckemper (Universität Leipzig). Die Privatdozentin spricht über den schmalen Grat zwischen Lobbyismus, Korruption und mögliche Spielräume. Dr. Martin Auer (MVV Energie AG) betrachtet in seinem Vortrag die praktische Handhabung bei privaten und gewerblichen Kunden gegenüber der öffentlichen Hand. Auer stellt präventive Maßnahmen und Lösungsvorschläge für alltägliche Geschäftsprozesse vor.

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   July 14, 2010 04:42 ET (08:42 GMT)- - 04 42 AM EDT 07-14-10

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