02.12.2022 15:25:38

Heil wirft Öffentlich-Rechtlichen Verweigerung bei Sozialwahl vor

BERLIN (dpa-AFX) - Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD) hat dem öffentlich-rechtlichen Rundfunk vorgeworfen, zu wenig über die bevorstehende Sozialwahl in Deutschland zu berichten. Heil sagte am Freitag bei einer Veranstaltung der Deutschen Rentenversicherung in Berlin, ihn störe, "dass der öffentlich-rechtliche Rundfunk in Deutschland sich in Teilen weigert, darüber zu berichten oder auch Werbung für Sozialwahlen auszustrahlen". Das gehe gar nicht. "Das ist auch jenseits jeglicher Vernunft, denn es ist ein Stück konstitutiver Demokratie."

Er werde versuchen, "das denen einmal beizubiegen", kündigte Heil vor einer Bundesvertreterversammlung an, die aus einer Sozialwahl hervorgegangen war. "Ich bin ein großer Fan des öffentlich-rechtlichen Rundfunks, aber bei dem, was die gerade so für Debatten haben, sollten sie sich vielleicht einmal auf das Wesentliche konzentrieren."

Die Bundesvertreterversammlung ist Selbstverwaltungsgremium in der Rente. Bei den Sozialversicherungswahlen wird laut Gesetz über die Zusammensetzung solcher Organe in der Kranken-, Renten- und Unfallversicherung entschieden. Der nächste Wahltag ist der 31. Mai 2023.

Die Wahlbeteiligung bei den Sozialwahlen ist traditionell niedrig. Bei der jüngsten Sozialwahl 2017 lag sie bei etwa rund einem Drittel. Im Grundsatz ist die Sozialwahl eine Briefwahl. Ab 2023 sollen auch online Stimmen abgegeben dürfen.

Konkret werden bei den Sozialwahlen Mitglieder der Verwaltungsräte der gesetzlichen Krankenkassen sowie der Vertreterversammlungen der gesetzlichen Unfall- und Rentenversicherungen bestimmt. Diese Gremien bestehen aus Vertreterinnen und Vertretern der Versicherten und der Arbeitgeber. Sie entscheiden unter anderem zum Beispiel darüber, welche Reha-Maßnahmen von der Rentenkasse übernommen werden und wie hoch die Gehälter von Krankenkassen-Vorständen sind.

Wahlberechtigte, die vor der nächsten Sozialwahl ihre Wahlunterlagen bis zum 11. Mai nicht erhalten haben, sollen laut geltenden Vorgaben bis spätestens 19. Mai einen Antrag auf Ausstellung und Übersendung der Wahlunterlagen stellen./bw/DP/men

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