09.12.2020 16:09:00
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Grasser-Urteil - Gericht: Freisprüche sind rechtskräftig
Durch die von den Verurteilten angemeldeten Rechtsmittel kann das Urteil nur "verbessert", also gemildert oder ganz gekippt werden. Es kann sich für sie nun nichts mehr verschlechtern.
Freigesprochen wurden am Freitag fünf Angeklagte in der Linzer Causa wegen Korruptionsverdachts beim Bürohaus Terminal Tower. Es ging um eine Zahlung von 200.000 Euro an Peter Hochegger und Walter Meischberger, die laut nicht rechtskräftigem Urteil Korruption für Grasser war, als Gegenleistung für den Mietvertrag mit den Finanzbehörden. In der Causa wurden nur die Hauptangeklagten, darunter Grasser, verurteilt.
Weiters wurde der ehemalige Immofinanz-Vorstand Christian Thornton freigesprochen. Er hatte die Bundeswohnungs-Millionenprovision von der Immofinanz an Peter Hochegger überwiesen - allerdings im Auftrag und ohne das Hintergrundgeschäft zu kennen, wie auch bei der Urteilsverkündung am Freitag ausgeführt wurde.
Gegen den Freispruch Meischbergers in der Causa Betrugsverdacht bei seiner ehemaligen Villa in Wien-Döbling hat ein Privatbeteiligter Rechtsmittel angemeldet, so die Sprecherin des Wiener Straflandesgerichts. Da dieser aber keinen Beweisantrag gestellt habe, sei er wohl nicht rechtsmittellegitimiert.
Die anderen Privatbeteiligten, die CA Immo und die Immofinanz, haben laut Gericht keine Rechtsmittel gegen das Urteil angemeldet. Die CA Immo, die bei der Privatisierung der Bundeswohnungen im Vergabeverfahren knapp der Immofinanz/RLB OÖ unterlag, hat allerdings bereits eine Klage auf 1,9 Mrd. Euro gegen den Bund und gegen das Bundesland Kärnten beim Landesgericht für Zivilrechtssachen in Wien eingebracht, wie ihr Anwalt Johannes Lehner gegenüber der APA erklärt. Sie sieht sich durch die - laut erstinstanzlichem nicht rechtskräftigem Urteil - mittels Korruption im Hintergrund getätigte Vergabe geschädigt. Sie klagte schon während des laufenden Prozesses und sieht sich nun durch das nicht rechtskräftige Urteil bestätigt. Im Strafprozess wurde die CA Immo mit ihren Ansprüchen auf den Zivilrechtsweg verwiesen.
Der Präsident der Generalprokuratur des Bundes, Wolfgang Peschorn, sieht keinen Anspruch der unterlegenen CA Immo. Die Amtshaftung greife nur im Bereich der Hoheitsverwaltung bzw. bei behördlicher Tätigkeit. Der Verkauf der Bundeswohnungen sei aber keine behördliche Tätigkeit gewesen, sagte er im Ö1-Morgenjournal des ORF-Radio. Die Republik sei das erste Opfer der Causa, wenn es zu einem rechtskräftigen Schuldspruch komme. Es gilt die Unschuldsvermutung für die Angeklagten.
Die scharfe Urteilskritik von den Hauptangeklagten Grasser und Meischberger weist die Präsidentin der Richtervereinigung, Sabine Matejka, im Gespräch mit der "Wiener Zeitung" zurück. "Damit stellt man das ganze System in Frage. Das ist nicht in Ordnung". Beide Ex-Politiker hatten die vorsitzende Richterin Marion Hohenecker scharf angegriffen und sprachen von einem politischen Urteil.
Im Urteil wurde dem Bund außerdem - nicht rechtskräftig - die Buwog-Millionenprovision zugesprochen. Inklusive Zinsen beläuft sich der Betrag mittlerweile auf 15 Millionen Euro - ein Betrag, den die Empfänger der Provision dem Bund zahlen müssen, sollte das Urteil rechtskräftig werden.
(Schluss) gru/itz
ISIN AT00BUWOG001 AT0000A21KS2 AT0000641352 WEB http://www.buwog.at http://www.immofinanz.com http://www.rlbooe.at http://www.caimmo.com
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