20.08.2014 19:32:47
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GNW Ad Hoc: Ad hoc: Biofrontera AG geht gegen Ex-Lieferanten gerichtlich vor
Ad hoc: Biofrontera AG geht gegen Ex-Lieferanten gerichtlich vor
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Ad hoc: Biofrontera AG geht gegen Ex-Lieferanten gerichtlich vor
. Ad-hoc Mitteilung nach § 15 WpHG. Verarbeitet und übermittelt durch NASDAQ OMX Corporate Solutions.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.
Source: Globenewswire
* Ex-Lieferant Biosynth AG erfüllt bei der Produktion von 5-Aminolävulinsäure
(ALA) nicht die Auflagen der EMA
* Biofrontera reicht negative Feststellungsklage gegen die Biosynth AG ein
* Versorgung der Patienten mit Medikament Ameluz(®) ist sichergestellt
Leverkusen, 20. August 2014 - Der Vorstand der Biofrontera AG hat heute
entschieden, eine negative Feststellungsklage gegen ihren ehemaligen
Lieferanten, die Biosynth AG (Biosynth), Staat, Schweiz, zu erheben. Damit geht
sie aktiv gegen haltlose Forderungen vor. Der Rechtsstreit hat folgenden
Hintergrund:
Biosynth hatte Unternehmen der Biofrontera-Gruppe mit dem Wirkstoff 5-
Aminolävulinsäure Hydrochlorid (ALA) beliefert. ALA ist ein Bestandteil von
Biofronteras Medikament Ameluz(®). In Ameluz(®) wird ALA mit einer
patentgeschützten Nanoemulsion kombiniert, wodurch die Hautpenetration
verbessert und die chemische Stabilität erhöht wird. Ameluz(®) ist für die
photodynamische Therapie (PDT) von oberflächlichen Hauttumoren (aktinische
Keratosen) seit Dezember 2011 auf Antrag der Biofrontera-Gruppe in der EU
zugelassen.
Die European Medicines Agency (EMA) als zuständige Europäische
Gesundheitsbehörde hat Ende 2011 im Rahmen des Zulassungsverfahrens für das in
Ameluz(®) verwendete ALA Anforderungen formuliert. Diese bezogen sich auf für
den Herstellungsprozess von ALA geforderte Standards der GMP (Good Manufacturing
Practice). Zur Umsetzung der erforderlichen Herstellstandards wurden von der EMA
jeweils Fristen gesetzt.
Biosynth erfüllt diese Anforderungen bis heute nicht und kann deshalb ALA nicht
mehr in der für die Verwendung in Arzneimitteln geltenden GMP-Qualität
herstellen. Denn ohne Erfüllung aller Anforderungen der EMA darf ein Wirkstoff
nach Auffassung der Biofrontera AG jedenfalls in der EU nicht in Medikamenten
verwendet werden. Biofrontera hat sich daher um andere Lieferanten bemühen
müssen. Diese sind inzwischen zur Herstellung von ALA nach GMP zertifiziert. Der
Wechsel ist reibungslos vollzogen worden. Lieferengpässe gibt es nicht.
Der Vorstand der Biofrontera AG hat zudem heute entschieden, eine negative
Feststellungsklage gegen Biosynth einzureichen. Mit dieser Klage geht die
Biofrontera AG gegen Behauptungen der Biosynth vor, es bestünde ein
Gemeinschaftsunternehmen bzgl. der Produktion und Vermarktung von Ameluz(®).
Obwohl es sich bei der beendeten Geschäftsbeziehung lediglich um eine
Liefervereinbarung ohne Abnahmeverpflichtungen der Biofrontera-Gruppe gehandelt
hatte, hat Biosynth - erstmals nach Abbruch der Geschäftsbeziehung in 2014 durch
Biofrontera - entsprechende Behauptungen aufgestellt. Biosynth hat damit nach
Auffassung des Vorstands der Biofrontera AG versucht, mit haltlosen Forderungen
Druck auf die Biofrontera AG auszuüben, um diese zu erheblichen finanziellen
Zugeständnissen zu bewegen. Um die Interessen und das Vermögen der Gesellschaft
und seiner Aktionäre in gebotener Weise zu schützen, wird Biofrontera hiergegen
entschieden vorgehen.
Vor der Behauptung, es bestehe ein gemeinsames Unternehmen, hatte Biosynth
zunächst noch, wie im Bericht zum ersten Quartal 2014 ausgeführt,
Schadenersatzansprüche in Höhe von umgerechnet rund 0,6 Mio. Euro behauptet. Ein
Gerichtsverfahren ist in dieser Sache bisher nicht anhängig. Nach Einschätzung
des Vorstandes und seiner Rechtsberater sind auch diese Forderungen unbegründet.
Die Risiken aus den beschriebenen Forderungen werden als gering eingestuft, so
dass keine Rückstellungen gebildet wurden.
Die Biofrontera AG erwartet aus der Auseinandersetzung mit Biosynth keine
relevanten Auswirkungen auf Umsatz und Ergebnis.
Biofrontera AG, Hemmelrather Weg 201, 51377 Leverkusen
ISIN: DE0006046113
WKN: 604611
Kontakt: Biofrontera AG
Tel.: +49 (0214) 87 63 2 0, Fax.: +49 (0214) 87 63 290
E-mail:press@biofrontera.com
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Source: Biofrontera AG via GlobeNewswire
[HUG#1850113]
--- Ende der Mitteilung ---
Biofrontera AG
Hemmelrather Weg 201 Leverkusen Deutschland
WKN: 604611;ISIN: DE0006046113;
Notiert: Freiverkehr in Börse Stuttgart,
Freiverkehr in Börse Berlin,
Freiverkehr in Bayerische Börse München,
Regulierter Markt in Frankfurter Wertpapierbörse,
Regulierter Markt in Börse Düsseldorf;
http://www.biofrontera.com/
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